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Unternehmen stellen lieber Studenten als Vollzeitkräfte ein!

Um Praxiskenntnisse zu sammeln, arbeiten einige Studenten während ihrer Studienzeit in Unternehmen. Die Firmen profitieren doppelt von diesen Arbeitskräften, denn zum einen sind sie günstiger und zum anderen bringen sie Fachwissen und eine hohe Flexibilität mit. So sind Werkstudenten oftmals auf Wunsch abrufbereit. Als Werkstudent zu arbeiten ist mit Sicherheit für das spätere Berufsleben vorteilhaft und dennoch sollte darauf geachtet werden, dass man von den Unternehmen nicht als billige Arbeitskraft ausgenutzt wird.

Praxiserfahrungen sammeln – Vorteile für Werkstudenten

Arbeiten Studenten neben ihrem Studium in einem Unternehmen als Werkstudent, wirkt sich dies positiv auf das spätere Berufsleben aus. Dadurch können sie praktische Erfahrungen sammeln und oftmals durchlaufen sie verschiedene Abteilungen.

Häufig beginnen Studenten bereits im ersten Semester ihre Tätigkeit als Werkstudent. Diese Arbeit läuft dann begleitend zum Studium, sodass sie im Unternehmen bestens integriert und eingearbeitet sind. Manche Studenten erhalten nach Abschluss des Studiums das Angebot der Festanstellung. Da man als Werkstudent nicht nur in den Semesterferien sondern längerfristig im Unternehmen arbeitet, wird man oftmals an Projekten mitwirken können und somit sein Fachwissen praktisch umsetzen lernen. Die Tätigkeit bezieht sich auf das Studium und somit kann sich der Student besser qualifizieren. Zudem werden Werkstudenten bezahlt und der Student muss nicht nebenbei als Kellner jobben, um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

Wie viel verdient ein Werkstudent?

Praxiserfahrungen kann man natürlich auch im Praktikum sammeln. Allerdings sind die Erfahrungen nicht so umfangreich, im Vergleich zu der Tätigkeit als Werkstudent. Das Unternehmen muss dem Werkstudenten ein Gehalt zahlen. In den Stellenanzeigen ist oft die Rede von leistungsbezogenem Gehalt. Damit ist jedoch nicht die Bezahlung nach individueller Leistung gemeint, sondern vielmehr die geleisteten Stunden.

Der Stundenlohn ist meistens nicht mit angegeben und sollte beim Jobgespräch erfragt werden. Der Stundenlohn für Werkstudenten bewegt sich zwischen 8,50 Euro und 14 Euro brutto. Wird einem weniger als 8,50 Euro angeboten, sollte man diesen Job nicht annehmen, denn das wäre reine Ausnutzung und wäre auch nicht mehr erlaubt.

Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt auch für Werkstudenten, denn diese Tätigkeit ist nicht mit einem kurzfristigen Praktikum zu vergleichen. Somit muss der Mindeststundenlohn 8,50 Euro betragen. Die Arbeitszeit darf 20 Stunden wöchentlich nicht überschreiten – ausgenommen sind die Semesterferien.

Arbeitkräfte für kleines Geld

Unternehmen stellen gerne Werkstudenten ein und das hat verschiedene Gründe. Sie bekommen im Grunde eine Arbeitskraft, die motiviert und lernbereit ist und Fachwissen mitbringt. Die Arbeitszeit ist zwar generell auf zwanzig Stunden pro Woche limitiert, doch das gilt nicht für die vorlesungsfreien Zeiten. In 26 Wochen pro Jahr dürfen auch mehr Arbeitsstunden abgeleistet werden.

Werkstudenten sind für den Arbeitgeber günstiger, denn es müssen keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Für den Werkstudenten muss lediglich die Rentenversicherung gezahlt werden.

Fakt ist aber auch, dass manche Unternehmen Werkstudenten als billige Arbeitskraft ausnutzen. Ein Werkstudent ist kein Praktikant, denn der Werkstudent ist eine normale Arbeitskraft, während beim Praktikanten das Lernen im Vordergrund steht.

Die Firma muss also nicht dafür sorgen, dass sich der Werkstudent im Unternehmen weiterbilden kann. Würde er nun einen Nicht-Studenten für anspruchslose Aufgaben einstellen, müsste er für diesen Arbeitnehmer mehr zahlen, da Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Damit die Vorteile einer Tätigkeit als Werkstudent für den Studenten genutzt werden können, sollte beim Bewerbungsgespräch nach den zukunftigen Aufgabenbereichen gefragt werden und diese sollten ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sein.

Weiterführende Infos zum Thema:

Der Werkstudent – Akademikerknecht unter Mindestlohnniveau

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