News
Hier finden Sie von Markttrends, Experteninterviews bis hin zu Studien alles rund um die Themen Gehalt, Ausbildung und Beruf.
Zur Newsübersicht

Kann ein neuer Arbeitgeber herausfinden, dass man gekündigt wurde?

0
Danke für Ihre Bewertung!
Kategorie: Karriere & Ratgeber
12.11.2013

Wenn man gekündigt wurde, möchte man dies am liebsten vor dem neuen Arbeitgeber geheim halten. Die Frage ist aber, ob er herausfinden kann, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Viele Personalverantwortlichen erkundigen sich über den Bewerber beim vorigen Arbeitgeber. Solche Auskünfte sind erlaubt, solange der Datenschutz und die Intimsphäre des Mitarbeiters beachtet werden. Der ehemalige Chef muss sich jedoch wohlwollend und wahrheitsgemäß äußern. Der neue Arbeitgeber darf sich über Qualifikationen, Arbeitsleistung und Verhalten des Arbeitnehmers informieren. Bei diesen Auskünften, auch wenn sie wohlwollend formuliert sind, schimmert auf jeden Fall durch, warum und von wem gekündigt wurde.

Informationen über das Arbeitszeugnis und die sozialen Netzwerke:

Neben diesen direkten Erkundigungen beim ehemaligen Arbeitgeber gibt es noch weitere Möglichkeiten, mit denen der neue Chef von der Kündigung erfahren kann:

Arbeitszeugnis:

Auch die Formulierungen im Arbeitszeugnis müssen wohlwollend sein und der Wahrheit entsprechen. Der Arbeitgeber darf somit keine negativen Aussagen niederschreiben, die dem Arbeitnehmer die berufliche Zukunft verbauen könnten. Allerdings werden Formulierungen benutzt, die auf den ersten Blick positiv erscheinen, hinter denen sich jedoch negative Beurteilungen verstecken. Der neue Chef würde beispielsweise an folgendem Satz erkennen, dass dem Mitarbeiter gekündigt wurde: „Herr/ Frau XY verlässt uns auf eigenen Wunsch.“ Aufgrund dieser eventuell versteckten Beurteilungen sollte man ein Zeugnis immer von einem Experten – beispielsweise von einem Anwalt - durchlesen lassen, bevor es dem neuen Arbeitgeber gezeigt wird.

Facebook:

Die sozialen Netzwerke könnten dem potentiellen Arbeitgeber Aufschluss über die Kündigung geben. Wer seiner ersten Wut über die Kündigung freien Lauf lässt und dies öffentlich postet, könnte sich ein Eigentor schießen. Viele Personalverantwortlichen informieren sich über einen Bewerber im Internet. Wurde die Privatsphäre des Facebookprofils nicht richtig eingestellt, kann der neue Chef alles mitlesen.

Xing:

Auf Portalen wie Xing schließen sich oftmals Unternehmer zusammen und tauschen sich aus. Somit könnte der neue Arbeitgeber dort Auskünfte einholen und in Erfahrung bringen, wie die Kündigung verlief.

0
Danke für Ihre Bewertung!
Zur Newsübersicht