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Geringverdiener

Der Begriff „Geringverdiener“ hat zwei Bedeutungen: Im allgemeinen Sprachgebrauch werden damit generell Menschen mit niedrigem Einkommen bezeichnet, während das Sozialversicherungsrecht darunter Personen in besonderen Beschäftigungsverhältnissen versteht.

Geringverdiener im Sinne der Sozialversicherung

Im sozialversicherungsrechtlichen Sinne setzt sich die Kategorie Geringverdiener aus Personen zusammen, die unter besonderen Umständen beschäftigt sind und die ein besonders niedriges Gehalt beziehen. Hierzu gehören Personen, die:

  • ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr
    oder
  • einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
  • Praktikanten und Auszubildende, deren Verdienst 325 Euro im Monat nicht übersteigt.

In dieser Lebensphase handelt es sich oft um jüngere Menschen auf dem Weg zu einem beruflichen Ziel, welche nur vorübergehend als Geringverdiener gelten. Rechtlich gibt es bei den Geringverdienern in diesem strengen Sinne folgende Besonderheit: Der Arbeitgeber übernimmt alle Sozialversicherungsbeiträge des Geringverdieners, welcher damit von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung befreit ist.

Geringverdiener im allgemeinen Sprachgebrauch

Abseits der rechtlichen Definition wird die Bezeichnung Geringverdiener umgangssprachlich verwendet, um Personen mit sehr niedrigem Einkommen zu bezeichnen. Hierzu gehören typischerweise vor allem:

  • Geringfügig Beschäftigte
  • Bezieher von Niedriglöhnen

Da es keine einheitliche Definition gibt, wird häufig ein Gehalt im Mindestlohnbereich als Merkmal für eine Tätigkeit als Geringverdiener herangezogen. Auch Personen, die weniger als zwei Drittel des allgemeinen Medianlohns verdienen, werden als Geringverdiener bezeichnet. Allerdings gibt es unterschiedliche Ansichten darüber, unter welchen Umständen man als Geringverdiener gilt. So ist beispielsweise umstritten, ob das Nettogehalt, das Bruttoeinkommen oder der Tariflohn als Berechnungsgrundlage dienen soll.

Viele Geringverdiener sind im Niedriglohnsektor tätig, welcher rund 20 Prozent des Arbeitsmarkts ausmacht und unterschiedliche Wirtschaftszweige umfasst. Zu den typischen Berufen mit niedrigen Gehältern gehören beispielsweise Friseure, Call-Center-Agents und Kellner, aber auch Berufskraftfahrer und Zahnmedizinische Fachangestellte. Oftmals fällt es Beschäftigten in den betroffenen Berufen und Branchen schwer, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren oder ihr Lohnniveau zu erhöhen. Unter bestimmten Bedingungen können sie deshalb staatliche Sozialleistungen beanspruchen, um das fehlende Einkommen zu kompensieren.

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