Gehaltsspanne: Gerichtsmediziner/-in in Deutschland

 
6.409 €
7.621 €
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  • 7.621 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 6.409 € (Unteres Quartil) und 9.061 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Bruttogehalt:
 

Gerichtsmediziner/-in

 

Der Gerichtsmediziner bzw. die Gerichtsmedizinerin gehört in den meisten Krimiserien zu den Hauptfiguren und wird oftmals mit etwas schrägen Charakteren besetzt. Viele Menschen haben aus diesem Grund eine klischeehafte und oftmals auch falsche Vorstellung von diesem Berufsfeld. Gerichtsmediziner haben sehr anspruchsvolle Aufgaben, sie sind ausgebildete Fachärzte und kommen immer dann zum Einsatz, wenn es um die Klärung unnatürlicher Todesfälle geht.

Die Rechtsmedizin hat zwar Überschneidungen mit der Pathologie, ist allerdings nicht mit ihr zu verwechseln. Pathologen bzw. Pathologinnen sind Ursachenforscher und beschäftigen sich mit Krankheiten und natürlichen Todesursachen.

 
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Jobangebote für Gerichtsmediziner/-in

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Arbeiten wie im Krimi? Aufgaben in der Rechtsmedizin

Die Aufgaben eines Facharztes für Rechtsmedizin sind in höchstem Maße anspruchsvoll, vielfältig und umfassen weit mehr als nur die Untersuchung Verstorbener. Die Expertisen eines Gerichtsmediziners sind immer dann gefragt, wenn es um die Klärung einer unnatürlichen Todesursache oder eines Verbrechens geht. Er führt Leichenschauen, rechtsmedizinische Untersuchungen und gerichtliche Obduktionen (auch Autopsie genannt) durch, dokumentiert die Befunde sowie die notwendige histologische Analyse und erstellt auf dieser Basis ein Gutachten.

Wird ein Opfer eines Tötungsdeliktes gefunden, spielt oftmals die Art und Weise, wie die Leiche entdeckt wird, eine bedeutende Rolle. Aus diesem Grund arbeitet der Gerichtsmediziner auch direkt am Tatort und bezieht unter anderem die Ergebnisse der Spurensuche in seine Analyse mit ein. Mithilfe toxikologischer Untersuchungen ermittelt er Rückstände von Alkohol, Drogen oder Gift und bestimmt außerdem das Alter, Geschlecht, Körpermaß sowie den Todeszeitpunkt des Opfers.

Durch die Analyse der DNA kann der Gerichtsmediziner zusätzlich die Identität und Verwandtschaftsverhältnisse des Toten herausfinden, denn meist ist es der Polizei nur mit diesen Informationen möglich, das Opfer zu identifizieren und den Täter zu fassen. In diesem Punkt behalten viele Krimiserien also Recht: Die Arbeit des Gerichtsmediziners ist meist ausschlaggebend für die Klärung eines Verbrechens.

Gerichtsmediziner arbeiten auch mit lebenden Patienten, denn auch Opfer krimineller Handlungen ohne Todesfolge müssen untersucht und die Funde für ein Gerichtsverfahren dokumentiert werden. Die Berichterstattung vor Gericht gehört somit ebenfalls zu den Aufgaben eines Gerichtsmediziners. Er ermittelt die Todesursache, wertet seine Ergebnisse aus und legt diese während eines Prozesses dem Gericht vor. Er kann hierbei sowohl für als auch gegen die Verteidigung aussagen.

Wo arbeitet eine Gerichtsmedizinerin?

Die Gerichtsmedizinerin findet vor allem bei Landes- oder Bundeskriminalämtern sowie rechtsmedizinischen Instituten Anstellung. Doch auch eine Beschäftigung in einem Krankenhaus oder in der medizinischen Forschung und Lehre ist möglich.

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Gehälter nach Bundesland: Gerichtsmediziner/-in
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 7.980 €
Bayern: 7.787 €
Berlin: 7.348 €
Brandenburg: 6.700 €
Bremen: 7.455 €
Hamburg: 7.852 €
Hessen: 7.925 €
Mecklenburg-Vorpommern: 6.552 €
Niedersachsen: 7.278 €
Nordrhein-Westfalen: 7.648 €
Rheinland-Pfalz: 7.545 €
Saarland: 7.400 €
Sachsen: 6.723 €
Sachsen-Anhalt: 6.647 €
Schleswig-Holstein: 7.199 €
Thüringen: 6.716 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Der lange Weg zum Gerichtsmediziner

Um als Facharzt für Rechtsmedizin arbeiten zu dürfen, ist der Abschluss eines allgemeinen Medizinstudiums Grundvoraussetzung. Die Vergabe der Studienplätze ist an den Numerus Clausus (NC) und den Medizinertest gebunden. Nach dem sechsjährigen Studium folgt eine fünfjährige Facharztausbildung in der Rechts- und Gerichtsmedizin an einer Universitäts- oder Hochschulklinik oder einem rechtsmedizinischen Institut. Diese beinhaltet Module wie Psychologie, Psychiatrie und Pathologie und wird mit einer Facharztprüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Bestehen ist der Mediziner ausgebildeter Facharzt für Rechtsmedizin und darf als solcher arbeiten.

Das sollte eine Gerichtsmedizinerin mitbringen

Nicht jede Medizinerin ist auch dem Beruf der Gerichtsmedizinerin gewachsen. Die Arbeit mit Tod und Verbrechen erfordert eine sehr hohe psychische als auch körperliche Belastbarkeit. Eine Gerichtsmedizinerin sollte stets fähig sein, eine emotionale Distanz zu den einzelnen Fällen zu wahren. Sie muss außerdem sehr strukturiert und zielstrebig vorgehen sowie gut mit einem interdisziplinären Team zusammenarbeiten können. Da ein Verbrechen immer so schnell wie möglich aufgeklärt werden muss, ist es notwendig, dass die Gerichtsmedizinerin teilweise auch nachts oder am Wochenende arbeitet. Unregelmäßige Arbeitszeiten und lange Arbeitstage dürfen aus diesem Grund kein Problem für sie sein.

 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
8.054 €
 
7–9 Jahre
6.388 €
 
3–6 Jahre
5.805 €
 
< 3 Jahre
5.369 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
9.163 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
8.939 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
8.299 €
 
< 100 Mitarbeiter
7.425 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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