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Gesetzlicher Urlaubsanspruch im weltweiten Vergleich

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Kategorie: Karriere & Ratgeber
05.04.2023
Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
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Frau sitzt in einem Zelt an einem Strand

Im Arbeitsleben ist der Urlaub für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil, um sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Doch wie viel Urlaub steht Arbeitnehmer*innen eigentlich gesetzlich zu? Die Antwort auf diese Frage variiert je nach Land und kann für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von großer Bedeutung sein. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Wer ist eigentlich der Urlaubsweltmeister? Mit einem Blick auf die gesetzlichen Urlaubsansprüche pro Land lässt sich die Antwort auf diese Frage ermitteln.

Wie wir den Urlaubsweltmeister ermittelt haben - Methodik und Datengrundlage

Als Arbeitnehmer*in stellt sich oft die Frage, wie viel Urlaub einem gesetzlich zusteht. Doch diese Frage lässt sich nicht einfach pauschal beantworten, denn der gesetzliche Urlaubsanspruch variiert von Land zu Land. Um den Urlaubsweltmeister zu ermitteln und die gesetzlichen Urlaubsansprüche der verschiedenen Länder zu vergleichen, haben wir eine spezielle Methodik und Datenbasis verwendet.

Zunächst haben wir eine umfangreiche Recherche durchgeführt und alle Länder weltweit erfasst. Anschließend haben wir uns auf die Länder konzentriert, für die verlässliche Daten über den gesetzlichen Urlaubsanspruch vorliegen. Dabei haben wir auf offizielle Regierungsquellen und Statistiken zurückgegriffen, um die Zuverlässigkeit der Daten sicherzustellen.

Um die Länder miteinander vergleichen zu können, haben wir uns auf den gesetzlichen Mindesturlaub konzentriert, der jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin zusteht. Wir haben uns bewusst gegen die Berücksichtigung von tariflichen Regelungen oder individuellen Vereinbarungen entschieden, um einen Vergleich auf einer einheitlichen Grundlage durchführen zu können.

Es ist wichtig zu beachten, dass es bei der Ermittlung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs auch Einschränkungen und Besonderheiten gibt, die von Land zu Land unterschiedlich sein können. So kann beispielsweise eine lange Betriebszugehörigkeit, ein höherer Bildungsabschluss oder eine bestimmte Branche einen Einfluss auf den Urlaubsanspruch haben.

Trotz dieser Einschränkungen und Besonderheiten haben wir mit unserer Methodik und Datenbasis den Urlaubsweltmeister ermittelt und verlässliche Informationen zu den gesetzlichen Urlaubsansprüchen weltweit bereitstellen.

Urlaubsanspruch im weltweiten Vergleich

Urlaub ist für viele Arbeitnehmer*innen ein wichtiger Aspekt ihrer Arbeit. Doch wie viel Urlaub steht einem eigentlich gesetzlich zu? Laut Statistiken haben europäische Staaten oft den meisten gesetzlichen Anspruch auf Urlaubstage.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland beträgt mindestens 24 Werktage. Für Personen, die weniger als sechs Tage pro Woche arbeiten, wird der Urlaubsanspruch allerdings im Verhältnis zu den Arbeitstagen berechnet, also auf Grundlage einer 5-Tage-Woche. Damit beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch für viele Arbeitnehmer in Deutschland 20 Tage pro Jahr. Während Deutschland im weltweiten Vergleich relativ gut abschneidet, bewegt sich der gesetzliche Urlaubsanspruch von anderen europäischen Ländern in ähnlichen Dimensionen. So bieten etwa Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Schweden und Österreich ihren Arbeitnehmer*innen 25 gesetzliche Urlaubstage und sind damit Spitzenreiter, zumindest unter den OECD-Staaten. Weitere Länder mit vergleichsweise hohem gesetzlichem Urlaubsanspruch sind:

  • Portugal: 22 Tage
  • Spanien: 22 Tage
  • Norwegen: 21 Tage

 

Die meisten OECD-Länder bieten ihren Arbeitnehmer*innen 20 Tage gesetzlichen Urlaubsanspruch pro Jahr. Relativ wenig Urlaub haben dagegen Arbeitnehmende in Japan und Kanada mit jeweils 10 Tagen. In Mexiko sind es sogar noch weniger, mit nur 6 Tagen, in den USA gibt es gar keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. In manchen Ländern besteht beim Urlaubsanspruch ein Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen, teilweise sogar Kalendertagen. Richtet sich der Urlaubsanspruch nach Werktagen, fällt dieser höher aus. Das ist beispielsweise in Frankreich und Finnland der Fall, wo Arbeitnehmende Recht auf fünf Wochen bezahlten Urlaub haben. Für Personen, deren Arbeitszeit sich also nach Werktagen richtet, ergibt das 30 Urlaubstage.

Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch gibt es noch gesetzliche Feiertage, an denen die Arbeitnehmende ebenfalls freihaben. Bezieht man diese Tage in die Berechnung mit ein, haben Arbeitnehmer*innen in Österreich mit 38 Tagen die meisten Urlaubstage pro Jahr aller OECD-Länder. Deutschland kommt auf 29 Tage. Schlusslicht bleiben die USA mit insgesamt 10 freien Tagen pro Jahr.

Außerhalb der OECD haben Arbeitnehmer*innen in Brasilien 30 Werktage gesetzlichen Urlaubsanspruch, aber erst ab einer Arbeitszeit von mindestens 12 Monaten. Zusätzlich gibt es Vorgaben für die Länge der Urlaubsabschnitte: Eine Urlaubsperiode muss mindestens 14 Tage lang sein, zwei weitere Urlaubsabschnitte müssen mindestens fünf Tage dauern. Arbeitnehmer in Brasilien erhalten zusätzlich zum regulären bezahlten Urlaub außerdem einen Urlaubszuschlag in Höhe von einem Drittel ihres monatlichen Gehalts. Der Urlaubsanspruch ist aber an die tatsächliche Anwesenheit der Arbeitnehmer*innen gebunden. Arbeitnehmende, die zu oft unentschuldigt bzw. ungerechtfertigt fehlen, verlieren Urlaubstage. Sie müssen ihrem Arbeitgeber einen triftigen Grund vorlegen, warum sie fehlen und die Arbeitgeber entscheiden, ob sie den Grund akzeptieren. Bei mehr als sechs unentschuldigten bzw. ungerechtfertigten Abwesenheiten haben Arbeitnehmer*innen nur noch 24 Tage Urlaubsanspruch. Der Urlaubsanspruch eines Angestellten verfällt komplett, sobald er mehr als 32 Tage unentschuldigt gefehlt hat.

In Europa hat Malta 25 Tage Urlaubsanspruch, was auf einem Level mit den Spitzenreitern der OECD-Länder ist. Zusätzlich hat Malta 14 gesetzliche Feiertage, in der Summe sind es also 39 freie Tage pro Jahr, die meisten in Europa.

Urlaubsanspruch im Wandel der Zeit - Entwicklungen und aktuelle Diskussionen

Der gesetzlich festgelegte Urlaubsanspruch ist in vielen Ländern eine Errungenschaft, die Arbeitnehmerrechte schützt. Doch in jüngster Zeit gibt es vermehrt Diskussionen darüber, ob die geltenden Regelungen noch zeitgemäß sind. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über aktuelle Entwicklungen und Diskussionen rund um das Thema Urlaubsanspruch.

  1. Flexibilität und Vertrauensarbeitszeit: In einigen Branchen wird zunehmend auf flexiblere Arbeitszeitmodelle gesetzt, die auch den Urlaubsanspruch betreffen. So gibt es Unternehmen, die ihren Mitarbeiter*innen unbegrenzten Urlaub gewähren, sofern die Arbeit weiterhin ordnungsgemäß erledigt wird. Auch die Vertrauensarbeitszeit, bei der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen selbst über ihre Arbeitszeiten entscheiden können, gewinnt an Beliebtheit.
  2. Diskussionen um Mindesturlaub: Während einige Länder bereits großzügige Urlaubsregelungen haben, gibt es in anderen Staaten Diskussionen darüber, den Mindesturlaub zu erhöhen. So hat beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vorgeschlagen, den Mindesturlaub in Deutschland auf 30 Tage zu erhöhen.
  3. Übertragung und Auszahlung von Urlaub: Die Übertragung von Urlaub auf das Folgejahr oder die Auszahlung von nicht genommenen Urlaubstagen wird in vielen Ländern kontrovers diskutiert. Während Arbeitnehmer oft flexiblere Regelungen fordern, sehen Arbeitgeber die Übertragung und Auszahlung von Urlaubstagen als Belastung.
  4. Rechte von Arbeitnehmer*innen im Homeoffice: Die COVID-19-Pandemie hat viele Arbeitnehmer ins Homeoffice gezwungen und damit neue Fragen zum Thema Urlaubsanspruch aufgeworfen. So ist beispielsweise unklar, ob Arbeitnehmer, die ausschließlich von zu Hause arbeiten, denselben Urlaubsanspruch haben wie ihre Kollegen im Büro. Hier sind weitere Diskussionen und Klärungen erforderlich.

 

Bekannte Beispiele aus den Nachrichten sind beispielsweise die Diskussionen um den Mindesturlaub in Deutschland, die von der Politik aufgegriffen wurden. Auch die Arbeitsbedingungen von Mitarbeiter*innen großer Tech-Unternehmen wie Amazon oder Google wurden in den letzten Jahren kritisiert, insbesondere im Hinblick auf den Urlaubsanspruch und die Überstundenregelung.

Insgesamt zeigt sich, dass das Thema Urlaubsanspruch auch weiterhin relevant bleibt und sich ständig weiterentwickelt. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer*innen ihre Rechte kennen und gegebenenfalls für eine Verbesserung der Regelungen eintreten.

Fazit und Ausblick Urlaubsanspruch weltweit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es große Unterschiede im gesetzlichen Urlaubsanspruch zwischen den Ländern gibt. Besonders die Unterscheidung zwischen Werktagen und Arbeitstagen ist auffällig. So unterscheidet sich der gesetzliche Urlaubsanspruch von Arbeitnehmenden teilweise sogar innerhalb eines Landes. Außerdem gibt es noch weitere Ausnahmeregelungen, die sich etwa nach den Fehlzeiten richten, wie das in Brasilien der Fall ist. Auch in Portugal kann sich der Urlaubsanspruch ändern, basierend auf unbegründeten Fehltagen. Hier erhöht sich der Urlaubsanspruch aber, wenn Arbeitnehmende kein einziges Mal unbegründet gefehlt haben.

In Zukunft wird sich zeigen, ob sich die Unterschiede im Urlaubsanspruch zwischen den Ländern angleichen werden oder ob weiterhin große Unterschiede bestehen bleiben. Es bleibt auch abzuwarten, ob sich die Arbeitnehmerbewegungen in den Ländern weiterhin für Verbesserungen im Urlaubsanspruch einsetzen werden.

Unabhängig davon sollten Arbeitnehmende darauf achten, ihre Urlaubstage möglichst sinnvoll zu nutzen, um sich zu erholen und ihre Arbeitsleistung langfristig aufrechtzuerhalten. Denn auch wenn der gesetzliche Urlaubsanspruch in einigen Ländern niedriger ausfällt, ist regelmäßiger Urlaub für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitnehmenden unerlässlich.

Quellen:

boundlesshq.com

gesetze-im-internet.de

oecd-ilibrary.org

statista.com

workwide.de

 

Autor: Christoph Deutscher

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