Wer sich über eine Aufbesserung der Haushaltskasse freuen möchte, sollte sich ein bisschen mit den Möglichkeiten der Steuererklärung beschäftigen. Mit den 10 folgenden Tipps lässt sich eine Steuerrückzahlung sichern.
Die tägliche Fahrt zur Arbeit kann man mit 30 Cent pro Kilometer für die einfache Wegstrecke geltend machen. Dies gilt auch für diejenigen, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren oder zu Fuß zur Arbeitsstelle gehen. Die Höchstgrenze der Entfernungspauschale beträgt 4500 Euro. Dieser Betrag kann aber höher ausfallen, wenn der eigene PKW oder ein Firmenwagen für den Weg zur Arbeit genutzt wird.
Personalkosten für Dienstleistungen wie Winterdienst, Reinigungsarbeiten, Bügeln, Kochen, Einkaufen und ähnliches können mit 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Die Obergrenze der Lohnkosten liegt bei 20 000 Euro jährlich.
Ebenso können Personalkosten für Instandhaltung, Renovierung oder Modernisierung der Mietwohnung oder des Eigenheims abgesetzt werden. Hier liegt die jährliche Gesamthöhe bei 6000 Euro, von der 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können.
Bildungskosten können steuerlich abgesetzt werden. Das Finanzamt sieht allerdings die Erstausbildung als Privatsache an und erkennt die Kosten lediglich als Sonderausgaben an. Experten raten, die Kosten trotzdem geltend zu machen und bei Ablehnung Widerspruch einzulegen.
Alle anderen Kosten sind als Werbungskosten absetzbar. Dazu gehören auch Seminare, Kongresse und Zweitstudien. Weiterhin lassen sich Arbeitsmittel, Kosten für ein Arbeitszimmer, Prüfungs- und Studiengebühren, Verpflegung, Übernachtungskosten sowie Fahrtkosten absetzen.
Nicht alle Kosten werden von den Krankenversicherungen übernommen. Krankheitskosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dazu gehören unter anderem Zuzahlungen bei Medikamenten, Kurkosten, Fahrtkosten, Behandlungskosten, Hilfsmittel, Heilmittel und Zahnersatz. Die Belege dieser Kosten müssen vorgelegt werden.
Es wird eine zumutbare Belastungsgrenze für solche Kosten festgelegt, die vom Einkommen, von der Kinderzahl und vom Familienstand abhängt. Kosten, die über dieser Belastungsgrenze liegen, können steuerlich geltend gemacht werden.
Eine reine Berufshaftpflichtversicherung kann komplett von der Steuer abgesetzt werden. Versicherungen, die private und berufliche Risiken abdecken, können zur Hälfte als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies ist oftmals bei Rechtsschutz- oder Unfallversicherungen sowie bei Haftpflichtversicherungen der Fall. Eine Reisegepäckversicherung lässt sich ebenfalls absetzen, wenn die Reise berufsbedingt angetreten wird.
Als Werbungskosten lassen sich Internet- und Telefonkosten absetzen. Dafür muss der berufliche Anteil nachgewiesen werden. Erbringt man keinen Nachweis, lassen sich maximal zwanzig Euro pro Monat steuerlich absetzen.
Müssen Kinder betreut werden, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden und zwar bis zu einem Betrag von 4000 Euro im Jahr.
Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien und Sachspenden lassen sich von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag für Spenden liegt bei zwanzig Prozent vom Jahreseinkommen und für Parteispenden gilt pro Person der maximale Betrag von 1650 Euro.
Wer lediglich geringe Kosten für Arbeitskleidung hat, kann pauschal 110 Euro absetzen. Ansonsten lassen sich die Kosten für den Kauf von Arbeitskleidung und ebenso für die Reinigung der Kleidung steuerlich geltend machen. Als Arbeitskleidung wird die Kleidung bezeichnet, die in der Freizeit nicht getragen wird. Ein Anzug lässt sich somit nicht steuerlich absetzen. Arbeitskleidung wäre beispielsweise die Robe, die ein Richter trägt, der Arztkittel, der Blaumann oder der Trainingsanzug eines Sportlehrers.
Bewerbungskosten können komplett steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören Fahrtkosten, Kosten für die Bewerbungsmappen, Portokosten, Kosten für Kopien und ähnliches. Dazu müssen Belege vorgelegt werden. Können nicht alle Kosten nachgewiesen werden, gelten Pauschalen: Für jede verschickte Bewerbung auf dem Postweg 8,50 Euro und für jede elektronische Versendung 2,50 Euro.
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