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Jurist / Juristin

Die Aufgabe von einem Jurist / einer Juristin birgt eine hohe Verantwortung der Gesellschaft gegenüber. Denn als Jurist hat man die Pflicht, in Sinne eben dieser Gesellschaft rechtliche Fragen zu beantworten und ein Miteinander, das auf durch den Gesetzgeber festgelegte Rechtsformen basiert, zu fördern, erhalten und zu steuern. Auch die Kontrolle eines solchen Miteinanders ist Aufgabe eines Juristen / einer Juristin, sowie Sorge dafür zu tragen, dass in einem Falle von gegensätzlichen Interessen zwischen zwei Staats, Parteien, Unternehmen oder im Gemeinwesen ein Ausgleich und entsprechende Konsequenzen, bzw. Regelungen erstellt werden. Als Jurist ist es auch möglich, in beratender Funktion tätig zu sein.

Wer als Jurist arbeiten möchte, muss sich zunächst für ein Teilgebiet der Rechtswissenschaften entscheiden. So gliedert sich das Angebot für Juristen / Juristinnen an den Universitäten und Fachhochschulen in folgende Studiengänge: Europarecht, allgemeine Rechtswissenschaften, Informationsrecht, Sozialrecht und öffentliches Recht. Unter anderem lernt der angehende Jurist dabei die juristische Fachterminologie und die Kundenberatung. Aber auch die Erstellung von Fachpublikationen, die Justizverwaltung, das Mahn- und Klagewesen, die Mediation, die Tätigkeit als Gutachter oder Sachverständiger, die Recherche und Informationsbeschaffung, die Rechtsvertretung, Vertragsgestaltung- und Vertragsausarbeitung und natürlich die Rechtswissenschaft an sich gehören zu den Lehr-Themen im Studium.

Nach dem abgeschlossenen Studium kann sich der Jurist entscheiden, sich in seiner Tätigkeit zu spezialisieren. Dies ist aufgrund der sonst enorm breit gefächerten Tätigkeitsbereiche meistens der Fall. So spezialisiert sich der Jurist / Juristin im Laufe der Karriere durch zusätzliche Qualifikationen, die ihn von den Kollegen abheben, auf ein juristisches Gebiet. Besonders häufig sind es Anwälte, die durch zusätzliche Fortbildungen und Lehrgänge eine zusätzliche Bezeichnung erwerben. Ein Beispiel ist die Bezeichnung Fachanwalt für beispielsweise das Familienrecht oder Verkehrsrecht.


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