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Verbände – Brancheninformationen

Ein Verband setzt einen gemeinsamen Zweck voraus. Aus diesem Grund führen vor allen Dingen kleinere Verbände den Zusatztitel Zweckverband. Sie unterscheiden sich gegenüber Vereinen dadurch, dass Verbände regelmäßig eine feste Organisation aufweisen. Rechtlich handelt es sich entweder über eine Einzelperson als natürliche Person oder eine juristische Person als Körperschaft. Eine Körperschaft ist per Definition ein Zusammenschluss mehrerer Rechtsträger. Die Körperschaft verfügt überwiegend über die eigene Rechtsfähigkeit. Anderenfalls untersteht sie einer übergeordneten juristischen Person und handelt unselbstständig.

Welches ist der Zweck eines Verbandes?

Verbände konzentrieren die Interessen ihrer Mitglieder auf einen konkreten Zweck. Zugrunde liegen spezielle Vorhaben und Vorstellungen. Die Gliederungen von Verbänden entsprechen ihrer Reichweite. Überregionale Verbände mit einer übergeordneten Struktur tragen den Titel Bundesverband. Dem Land zugehörige Verbände sind Landesverbände. Wissenschaftlich betrachtet tragen Verbände den Titel ihrer Ausrichtung. Bei starken Strukturen mit mehreren Ausläufern handelt es sich um Dachverbände.

Eine weitere Organisation dieser Art stellt der Wohlfahrtsverband da. Diese Verbände handeln gemeinnützig. Ihr Dasein fokussiert die Besserstellung ihrer Mandanten oder der Mitglieder. Die Bundes-Wohlfahrtsverbände gliedern sich in mehrere Spitzenverbände. Diese nehmen eigene Interessen im Bereich der Gemeinnützigkeit wahr. Dazu zählen beispielsweise christliche Unterstützung, Pflege oder politische Hilfen.

Hohe Beliebtheit genießen Sportverbände. Diese fördern den Sportnachwuchs. Sie unterstützen Vereine und organisieren Wettbewerbe. In der Vergangenheit schützten sie im Sportbereich verfolgte Personen vor der Verfolgung durch die Politik.

Mitgliedschaften und weitere Interessensverbände

Sportvereine, in denen natürliche Personen agieren, beantragen als juristische Person die Mitgliedschaft in einem Verband. Bei Profisportlern respektive international antretenden Mannschaften kommt eine eigene Mitgliedschaft infrage.

Zunehmende Relevanz erhalten Verbände, die sich dem Umweltschutz verschreiben. Bekannte Organisationen, wie Greenpeace, agieren als Verbände. Mitglieder dieser Verbände setzen sich bei Aktionen gegen Umweltschädiger ein und erregen Aufmerksamkeit für bedrohliche Umwelt-Ereignisse. Andere Verbände handeln ausschließlich politisch. Parteien organisieren sich als Verband. Verbraucherschutz-Verbände nehmen die Interessen der Verbraucher wahr und bilden das Verbindungsglied zwischen Konsumenten und Produzenten respektive dem Handel.

Verbände im weitesten Sinne stellen Gewerkschaften dar. Sie verfügen oftmals über mehr Rechte als der klassische Verband. Diesem steht der Rechtsweg in Form der Verbandsklage offen. Sie machen damit Verletzungen ihres Interessenten-Kreises geltend. Sie rügen beispielsweise Umwelt-Beeinträchtigungen oder rechtswidriges Verwaltungshandeln. Verbraucher-Verbänden beanstanden wettbewerbsrechtliche Verletzungen durch Handelsteilnehmer. Eine verwaltungsrechtliche Verbandsklage setzt die eigene Betroffenheit des Klägers voraus. Aus diesem Grund stellt sich das konkrete Klagebegehren oftmals als schwer durchsetzbar dar. Naturschutz-Verbände verfügen über mehr Rechte. Sie rügen Fehlentscheidungen von Bundesbehörden. Des Weiteren haben sie ein Recht auf den freien Zugang zu relevanten Umweltinformationen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese wirtschaftlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur sind.

Verbraucherschutz-Verbände klagen auf dem zivilrechtlichen Weg. Ihr Klagebegehren zielt auf Unterlassung oder dient dem Durchsetzen Verbraucher schützender Normen. Auf der politischen Ebene existieren oftmals konkurrierende Verbände entgegengesetzter Interessen. Ein Beispiel sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Industrie-Verbände vermitteln zwischen Politik und Industrie. Ein Kritikpunkt und zugleich eine wichtige Aufgabe großer Verbände ist der Lobbyismus. Im Rahmen dieser Interessensvertretung verdeutlichen sie die Interessen ihrer Mandanten und setzen sie gegenüber der Politik oder der Wirtschaft durch.

Die Herkunft der Verbände

Viele Verbände resultieren aus einer wechselhaften und schwierigen Geschichte. Sozialverbände vertraten einst Kriegsversehrte und deren Hinterbliebene. Heute kämpfen sie für soziale Gerechtigkeit und gegen Missstände der Sozialpolitik. Sie erregen Aufmerksamkeit durch das Veröffentlichen von Statistiken und dem Berechnen von Entwicklungen. Dafür gewähren sie Privatpersonen Rechtshilfe. Bildungsverbände gehen auf die Anfänge Europas zurück. Sie helfen ausländischen Schülern und Studenten. Weiterhin vertreten sie die Interessen von Bildungspersonal als Gesamtheit. Im Gegensatz zu Gewerkschaften vertreten sie keine Einzelinteressen. Die Gründung der meisten Interessensverbände in der Bundesrepublik fand zur Zeit der Weimarer Republik statt.

Verbände als Arbeitgeber und das Gehalt

Verbände agieren nicht nur ehrenamtlich. Vielmehr erbringen sie Dienstleistungen. Ihre Mitglieder bedürfen der Betreuung. Dementsprechend eignen sich Verbände als Arbeitgeber. Neben der Mitgliederbetreuung organisieren sie Treffen und verrichten Lobbyarbeit für ihren Interessenten-Kreis. Ein geeigneter Einstieg ist ein Studienabschluss im Fachbereich des Verbandes. Regelmäßig stehen neben dem konkreten Fachbereich verwandte Berufe hoch im Kurs. Wirtschafts-Wissenschaftler, Juristen und Politikwissenschaftler eignen sich für ein breites Spektrum an Tätigkeiten für Verbände.

Die Subunternehmen von Verbänden beschäftigen Arbeitnehmer verschiedener Richtungen. Dienstleistungswille und Kommunikations-Vermögen setzen sie voraus. In der Tätigkeit kommt es auf die Kommunikation gegenüber dem Gesprächspartner an. Wirtschaftsverbände bieten höhere Gehälter als Wohlfahrts-Verbände. In der Geschäftsführungs-Ebene kommen Arbeitnehmer dennoch auf über 100.000 Euro pro Jahr. Das Gehalt steht und fällt mit der Größe des Subunternehmens und des Verbandes. Verbände bieten Berufseinsteigern und flexiblen Angestellten eine Perspektive. Sie finden dort abwechslungsreiche Tätigkeiten und immer wieder neue Herausforderungen. Verbände bilden Karriere-Sprungbretter und zahlen im Gegensatz zur freien Wirtschaft keine provisionsbasierten Gehälter.

Jobangebote für Verbände

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

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