Verdienst-Infos
Gehälter Regional
- Berlin53.346 €
- Hamburg58.830 €
- Frankfurt am Main67.654 €
- Köln59.146 €
- München67.511 €
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Makler / Maklerin
Der Makler / die Maklerin vermittelt Geschäfte. Darunter fallen Wohnungen ebenso wie Finanzprodukte. Als erlernbaren Beruf sollte man diese Tätigkeit jedoch nicht betrachten, vielmehr handelt es sich um eine Funktion, bei der die ausübende Person Anbieter und Kunde zusammenführt. Gehandelt wird mit allem, was sich anbietet. Den höchsten Bekanntheitsgrad hat der Handel mit Immobilien und Versicherungen. Weniger bekannt ist die Tätigkeit an Börsen für die Durchführung von Börsengeschäften. Für Immobilien braucht zur Ausübung keine besondere Qualifikation. Dafür jedoch umso mehr persönliche Fähigkeiten.
In der Mehrheit der Meinungen ist dieser Beruf Maklerin einfach auszuüben und mit einem attraktiven Einkommen verbunden. Die Wahrheit hingegen sieht natürlich etwas anders aus. Natürlich lässt es sich auch in dieser Branche gut verdienen. Dafür braucht es aber eine gute Menschenkenntnis und ein guter Verkäufer muss man ebenfalls sein. Dazu kommen immer größere Anforderungen, was die Kenntnis der zu handelnden Produkte betrifft. Fachwissen ist bei Immobilien unumgänglich. Durch Auflagen wie Wärmedämmung und Umweltfreundlichkeit der Baumaterialien muss man sich hier ein fundamentales Wissen aneignen. Alleine Vermittler zu sein genügt hier längst nicht mehr. Was die Immobilie betrifft, so muss man auch Berater in Sachfragen sein, um für den Kunden vertrauenswürdig zu erscheinen. Um über ein aktuelles Wissen zu verfügen, müssen Makler ihren Wissensstand in Kursen ständig aktualisieren. Mangels einer geregelten Ausbildung bleibt die Fortbildung jedoch ungeregelt. Die Auswahl der nötigen Kurse erfolgt daher individuell.
Nicht viel anders verhält es sich, werden Finanzprodukte gehandelt. Auch hier muss man sich ständig den neuen gesetzlichen Gegebenheiten anpassen und die neuen Angebote der Versicherungen genau studieren. Viel Arbeit, will man seinen Kunden den neuesten Stand des Marktes bieten.
Bezahlt wird der Makler / die Maklerin mit dem Honorar. Dabei lassen sich zwei Arten von Honorar unterscheiden: das Honorar durch Nachweistätigkeit und das Honorar durch Vermittlertätigkeit.
Bei der Nachweistätigkeit muss die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachgewiesen werden. Der Nachweis gilt als erfüllt anzusehen, sobald der Auftraggeber in der Position ist, durch eigene Verhandlungen einen Vertragsabschluss herbeizuführen.
Bei der Vermittlungstätigkeit ist hingegen das aktive Mitwirken des Maklers erforderlich. Neben Verhandlungen müssen auch Nachforschungen und die Herbeischaffung von Urkunden durchgeführt werden.
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