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Meister

Der Titel "Meister" bezeichnet im Handwerksbereich einen Handwerker mit erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung und dient im rechtlichen Sinne als Nachweis der Handwerksbefähigung. Das Meisterdiplom oder der Meisterbrief geht aber weit darüber hinaus, nur die handwerklichen Fähigkeiten zu bescheinigen - auch zum Unternehmer und als Ausbilder von Lehrlingen ist man mit dem Meisterdiplom amtlich gesehen befähigt.


Für das Ausüben eines Handwerks als selbständiger Unternehmer ist ein Meisterbrief heute nicht mehr überall erforderlich, da - zumindest nach dem Gesetz - nicht mehr nur Handwerksmeister die notwendigen Fähigkeiten besitzen, im gewerblichen Wirtschaftsleben auch zu bestehen.

Die Bezeichnung leitet sich übrigens vom lateinischen "Magister" her - den hatten jedoch bis vor wenigen Jahren in dieser Form noch die Universitäten für sich mit Beschlag belegt, und mit ihm Studenten, die ihr Erststudium abgeschlossen hatten, bedacht. Im Handwerksbereich gibt es zwar mit der "Meisterschule", die nach erfolgreich abgelegter Gesellenprüfung besucht werden kann, zwar auch eine umfassende theoretische Ausbildung - anders als bei Universitäten wird jedoch auch sehr viel Wert auf das praktische Können im gewählten Beruf gelegt. Darüber hinaus bietet die Meisterschule ihren Absolventen eine profunde unternehmerische Ausbildung - Betriebswirtschaft, gewerberechtliche Grundlagen und Buchführung.

Im Zuge der Meisterschule muss auch eine Meisterarbeit aus dem jeweiligen Berufszweig geplant, kalkuliert und durchgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Besuch der Meisterschule in Deutschland auch durch BAföG teilweise gefördert werden - als allseits anerkannte und geschätzte Qualifikation im Handwerksbereich hat der Meister Titel seine Bedeutung auch trotz der gewerberechtlichen Lockerungen in den letzten zehn Jahren im realen Wirtschaftsleben jedoch dennoch nicht verloren.


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