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Angestelltenvertrag

Hat man eine Bewerbung erfolgreich abgeschlossen, wird zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein sogenannter Angestelltenvertrag beziehungsweise Arbeitsvertrag abgeschlossen. In diesem Angestelltenvertrag werden gleich mehrere Bedingungen, die die Grundlagen der zukünftigen Arbeit darstellen, festgelegt. Diese legen die Rechte und Pflichten beider Seiten fest. In dem Angestelltenvertrag wird also zunächst die Art der Arbeitsleistung definiert, das Einkommen festgelegt und Themen wie Urlaub, Krankheit und Kündigung behandelt. Außerdem wird in diesem Vertrag die Arbeitszeit festgelegt. Auch wenn ein Angestelltenvertrag individuell gestaltet sein kann, so ist er doch gewissen Rahmenbedingungen unterworfen. Diese ergeben sich aus dem Grundgesetz, Betriebsvereinbarungen und aus Tarifverträgen, die ebenso Vorlage sein können.


Die Hierarchie baut sich also wie folgt auf: Grundgesetz, Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und schließlich der individuelle Angestelltenvertrag. Dieser darf also die Regeln, die in einer Betriebsvereinbarung festgelegt worden sind, nicht brechen. Sollten doch solche Widrigkeiten in dem Vertrag auftauchen, so ist dieser nicht mehr gültig. Es gibt verschiedene Arten von Angestelltenverträgen. So unterscheidet man zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen, Projektbezogenen- und Teilzeitarbeitsverträgen, Verträgen mit freien Mitarbeitern, Praktikantenverträgen, Aushilfsverträgen und Arbeitsverträgen mit geringfügig Beschäftigten.

Bestimmte Angaben müssen in einem Angestelltenvertrag gemacht werden, andere hingegen sind freiwillig beziehungsweise je nach Umständen zu machen. Namen, Anschriften des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, der Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Dauer (bei befristeter Anstellung), Urlaub, Einkommen, Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Ort und Datum des Vertragsschlusses sowie die Unterschriften sind in jedem Vertrag Pflicht. Regelungen zu Überstunden, Geheimhaltungspflichten, Vertragsstrafen, Angaben zu Einkommensfortzahlung bei Krankheit, Freistellung bei Kündigung, Hinweise zu Änderungen und Verweise auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sind hingegen freiwillig oder nur bei Bedarf zu machen.

Auch wenn die Gestaltung eines Angestelltenvertrages frei wählbar ist, muss man auf Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen achten. Werden diese verletzt, ist der Angestelltenvertrag ungültig. Es ist daher ratsam, ein Muster als Vorlage oder sogar den Rat eines Anwaltes bei dem Aufsetzen eines Vertrages hinzu zuziehen.

Weiterführende Infos zum Thema:

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