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Das sind die merkwürdigsten Klauseln im Arbeitsvertrag

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Kategorie: Karriere & Ratgeber
06.11.2014
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Die Freude ist groß, wenn der Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt wird. Doch – manchmal enthalten Arbeitsverträge unwirksame Klauseln. Deshalb ist es zu empfehlen, den Vertrag überprüfen zu lassen, bevor man ihn unterschreibt. Oft sind die Formulierungen in Verträgen umständlich geschrieben, sodass ein Laie kaum verstehen kann, welche Fallstricke sich womöglich dahinter verbergen. Manchmal sind jedoch die Klauseln sofort als Merkwürdigkeit zu enttarnen.

 Merwuerdigsten-Klauseln-Arbeitsvertrag

Klauseln im Arbeitsvertrag – merkwürdiger geht es fast nicht

Bei den folgenden Klauseln muss nicht lange überlegt werden, ob sie rechtswidrig sind oder nicht. Diese lassen sich auf Anhieb als merkwürdig deklarieren:

➤ „Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich dazu, ab Beschäftigungsbeginn sechs Jahre auf eine Schwangerschaft zu verzichten. Wird diese Pflicht nicht eingehalten, muss mit einer sofortigen Kündigung gerechnet werden.“ – Selbstverständlich darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen nicht vorschreiben, wann sie ihre Familienplanung starten. Diese Klausel ist sittenwidrig und somit ungültig.

➤ „Die Personaldaten werden für die persönliche Entwicklungsplanung an Gesellschaften des Konzerns weitergereicht. Mit dieser Weitergabe der Personaldaten erklärt sich der Arbeitnehmer einverstanden.“ - Auch hier muss niemand zustimmen, denn die Personaldaten dürfen nicht weitergegeben werden.

➤ „Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er ab Beschäftigungsbeginn der Firma uneingeschränkt zur Verfügung steht. Herr M. kann ebenfalls bestätigen, dass er in nächster Zeit keine längeren Fehlzeiten verursachen wird.“ – Natürlich muss kein Arbeitnehmer uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Da Herr M. keine hellseherischen Fähigkeiten besitzt, wird er nicht sagen können, ob er in naher Zukunft krank wird. Auch diese Klausel ist mehr als merkwürdig.

➤ „Sollten im Fall einer Arbeitsunfähigkeit Zweifel aufkommen, erklärt sich der Arbeitnehmer bereit, sich einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt zu unterziehen und diesen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.“ - Da hat sich wohl der Arbeitgeber gedacht: Man kann es mal versuchen. Ganz klarer Fall: Diese Klausel ist ein Fall für die Mülltonne.

Arbeitsvertrag vor Unterschrift überprüfen lassen

Nicht immer sind die Klauseln so deutlich als unwirksam zu erkennen. Deshalb ist jedem Arbeitnehmer zu empfehlen, den Arbeitsvertrag nicht direkt zu unterschreiben, sondern ihn vor der Unterschrift überprüfen zu lassen. Als Mitglied eines Arbeitnehmerbundes kann dies dort kostenlos geschehen. Ebenfalls kann der Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kontrolliert werden. Eine günstigere Option sind Plattformen im Internet, wie beispielsweise yourxpert.de.

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