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Wenn das Gehalt nicht pünktlich kommt

Manchen Arbeitnehmer hat beim Anblick der Kontoauszüge am Monatsanfang schon der Schlag getroffen, wenn alle laufenden Ausgaben, wie zum Beispiel die Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Ähnliches abgebucht waren, aber das Gehalt nicht pünktlich eingegangen ist. Wer keinen größeren Bestand an Geld auf dem Konto vorhält, rutscht so ganz schnell ins Minus und muss die Zinsen für die Inanspruchnahme des Kontokorrents tragen. Da die Zinssätze, die für die Nutzung des Dispos von den Banken und Sparkassen verlangt werden, meist sehr hoch sind, kommen beachtliche Zinssummen zustande, wenn das Gehalt häufig zu spät eingeht. Doch kein Arbeitnehmer muss sich dies einfach so gefallen lassen. Der Arbeitgeber ist durch den Tarif- oder Arbeitsvertrag verpflichtet, die Gehaltszahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu veranlassen und muss sich an diese Vereinbarung auch halten.



Maßnahmen, mit denen sich der Arbeitnehmer wehren kann:

Zunächst sollte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber in Verzug setzen. Dafür ist die Schriftform zu wählen. Der Arbeitgeber überreicht dem Arbeitgeber einen Brief, in dem er die Außenstände sofort einfordert und darüber hinaus verlangt, dass künftig alle Gehaltszahlungen pünktlich zu erfolgen haben. Diese Schreiben sollten als Abmahnung betitelt werden, um eine spätere fristlose Kündigung zu ermöglichen. Das Verschleppen von Gehaltszahlungen in größerem Umfang, also im Wiederholungsfall und/oder über einen längeren Zeitraum, gibt dem Arbeitnehmer auch das Recht zur fristlosen Kündigung. Er muss dem Arbeitnehmer dann lediglich die schriftliche fristlose Kündigung erklären und kann ohne Beachtung der üblichen Kündigungsfristen einen Job bei einem neuen Arbeitgeber antreten. Genauso kann der betroffene Arbeitnehmer versuchen, Ansprüche auf Schadenersatz wegen der verschleppten Lohnzahlungen geltend zu machen.

Die Erfolgsaussichten sind dabei wesentlich höher, wenn die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch genommen wird. Ganz unabhängig von allen Maßnahmen, die eventuell einzuleiten sind, sollte eine Änderung des Zahlungsverhaltens des Arbeitgebers aber dem Arbeitnehmer in jedem Fall zu denken geben. Gerade wenn als Entschuldigung das Argument vorgebracht wird, dass auch die Kunden sehr spät zahlen, liegt der Schluss nahe, dass der Arbeitgeber sich in einer finanziell sehr angespannten Situation befindet und kaum mehr über die nötigen Mittel verfügt, um all seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Dann ist oft auch eine Insolvenz nicht mehr weit. In einer solchen Situation ist es wenig empfehlenswert, passiv abzuwarten, ob es zur befürchteten Pleite kommt oder nicht. Viel ratsamer ist es, sich aktiv um einen neuen Job zu bemühen, um die drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Andernfalls erhält man zwar rückwirkend bis zu drei Monaten Insolvenzausfallgeld, steht aber ohne Arbeitsplatz und Einkommen da.

Weiterführende Infos zum Thema:

Arbeitgeber zahlt letztes Gehalt nach eigener Kündigung nicht

Gehaltszahlung – Wann muss sie auf dem Konto sein?

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