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Arbeitgeber zahlt letztes Gehalt nach eigener Kündigung nicht

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Kategorie: Karriere & Ratgeber
29.01.2014
Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
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Immer wieder kommt es vor, dass der Chef das letzte Gehalt nicht zahlt, wenn der Mitarbeiter gekündigt hat. Selbstverständlich ist der Arbeitgeber zur Gehaltszahlung verpflichtet. In solch einem Fall kann man zunächst schriftlich anmahnen, denn nicht immer ist der Weg zum Arbeitsgericht notwendig. Kündigung und Gehalt

Anmahnen oder anklagen?

Empfehlenswert ist es, den Arbeitgeber im ersten Schritt zur Gehaltszahlung aufzufordern. Dies sollte schriftlich und mit Fristsetzung von einer Woche geschehen. Im Schreiben wird der zu zahlende Betrag und ein genaues Datum vom Fristende genannt. Zudem sollte ein Satz enthalten sein, der die Folgen bei Nichtbeachtung der Frist deutlich macht: Ist die Gehaltszahlung immer noch nicht auf das Bankkonto eingegangen, erfolgt eine Klage beim Arbeitsgericht.

Sollte die Klage notwendig sein, muss der Arbeitnehmer nicht unbedingt einen Anwalt nehmen, zumindest nicht in der ersten Instanz. Die Antragshilfestelle des Arbeitsgerichtes hilft beispielsweise bei der Formulierung der Klage. In der Regel kommt es zu einer Güteverhandlung, die zwischen vier und sechs Wochen nach Einreichen der Klage stattfindet. Die meisten Arbeitgeber sind nun bereit, das Gehalt zu zahlen und das Verfahren wird abgeschlossen. Die Gerichtskosten müssen nicht getragen werden, wenn das Gerichtsverfahren durch einen Vergleich abgeschlossen werden konnte. Sollte es zu keinem Vergleich kommen und es geht in die nächste Instanz, muss ein Anwalt hinzugezogen werden.

Weiterführende Infos zum Thema Kündigung:

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