Schiffsmechaniker bzw. Schiffsmechanikerinnen sind für den reibungslosen technischen Ablauf an Bord eines Schiffes verantwortlich. Zu diesem Zweck bedienen, reparieren und pflegen sie die Maschinen und technischen Anlagen an Bord und führen Wartungsarbeiten an Deck durch. Den Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker/-in gibt es offiziell seit 1983. Davor wurden die anfallenden Aufgaben an Deck und an den Maschinen von Matrosen und Motorenwärtern erledigt.
Die Hauptaufgabe von Schiffsmechanikern ist die Bedienung von technischen Anlagen und Maschinen an Bord des Schiffes sowie deren Instandhaltung. Dazu gehört es beispielsweise, das Öl nachzufüllen, Schiffstaue zu reparieren oder Verschleißteile auszuwechseln. Darüber hinaus übernehmen Schiffsmechaniker auch den Wachdienst auf der Kommandobrücke. In diesem Zusammenhang unterstützen sie den Kapitän unter anderem bei Kursberechnungen sowie bei der Navigation des Schiffes mithilfe von Radar und Kompass.
Auch die Durchführung von Kontrollrundgängen im Maschinenraum fällt in ihren Aufgabenbereich. Dort überprüfen Schiffsmechaniker z. B. Motoren, Rohrleitungen sowie Kälte- und Klimaanlagen. Zudem steuern sie die Ladeeinrichtung und die Anlage zum Losmachen und Festmachen des Schiffes. Damit die geladenen Güter auch bei starkem Wellengang sicher an ihr Ziel kommen, überwachen Schiffsmechaniker die Verstauung der Ladung und überprüfen diese während der Fahrt.
Darüber hinaus kontrollieren sie regelmäßig die Sicherheitseinrichtungen auf dem Schiff und halten die Rettungsgeräte betriebsbereit.
Überall wo Schiffe zum Einsatz kommen, sind auch Schiffsmechanikerinnen nicht weit. Diese finden unter anderem in folgenden Unternehmen und Bereichen Beschäftigung:
Schiffsmechanikerin ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf in der Schifffahrt. Die Ausbildung erfolgt dual in Berufsschule und Betrieb. Geeignete Ausbildungsbetriebe sind in der Regel Reedereien der Küsten- und Seeschifffahrt. Seemännische Berufsschulen, die diese Ausbildung anbieten, befinden sich in Lübeck-Travemünde, Rostock und Elsfleth.
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist die sogenannte Seediensttauglichkeitsprüfung. Bei dieser wird etwa das Seh- und Hörvermögen der Bewerberin getestet und untersucht, ob ein intaktes Farbunterscheidungsvermögen vorhanden ist. Auch der Ausschluss von chronischen Erkrankungen ist notwendig.