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Handelsfachwirt / Handelsfachwirtin

Der Handelsfachwirt / eine Handelsfachwirtin arbeitet in der mittleren Ebene der betriebswirtschaftlichen Bereiche und ist qualifiziert für die Tätigkeit bei Handelsunternehmen in den Bereiches des Groß- und auch Einzelhandels. Sie können in allen Wirtschaftszweigen arbeiten und auch in allen möglichen Geschäftsformen von Filialläden über Warenhäuser bis hin zum Versandhandel.


Ein- und Verkauf, Rechnungswesen und Budgetierung, Marketing und Personalmanagement sind die großen Aufgabengebiete, die Handelsfachwirte in ihrem Unternehmen übernehmen. Geschäftsprozesse werden von ihnen geplant und umgesetzt, Richtlinien der Firma umgesetzt, Mitarbeiter geführt und die alltäglichen Abläufe kontrolliert. Sie führen Verhandlungen mit Lieferanten und kommunizieren im Außendienst mit Kunden und auf Konferenzen mit Konkurrenten. Die Kontrolle von Lieferungen, die Erstellung von Dienstplänen, die Überprüfung von Buchungen und die Planung von Marketing-Maßnahmen sind typische Tätigkeiten im Berufsalltag eines Handelsfachwirtes.

Als Handelsfachwirt / Handelsfachwirtin ist man überwiegend im Büro tätig und arbeitet recht eigenständig. Gewissenhaft und gründlich muss man sein, um hier Erfolg zu haben. Erfolge werden an finanzieller Rendite gemessen, die man auch durch kreative Konzepte und ein selbstsicheres Auftreten sowohl nach innen wie auch nach außen erreicht. Kommunikationsstark und argumentativ überzeugend mit guten Fremdsprachenkenntnissen und einem angenehmen Äußeren sollte der Handelsfachwirt / die Handelsfachwirtin sein. Spontaneität ist gefragt, wenn man auf einen neuen Trend reagieren muss und auch ein Gespür für den Markt erweist sich als nützlich. Die Bereitschaft zu Reisen, langen Arbeitszeiten und der Übernahme von Verantwortung ist unbedingt nötig. Weiterhin muss man als Handelsfachwirt mit Zeitdruck und den oft widersprüchlichen Anforderungen mehrerer Seiten ruhig und diplomatisch umgehen.

Das öffentlich-rechtlich anerkannte Zertifikat als geprüfter Handelsfachwirt erhält man durch eine kaufmännische Aufstiegfortbildung, die aus dem Niveau eines Meisters von der Industrie- und Handelskammer abgenommen wird. Diese Weiterbildung kann man entweder konzentriert in Vollzeit, zusätzlich zu einer Ausbildung oder berufsbegleitend zusätzlich zum bisherigen Job als zusätzliche Qualifikation dual machen. Die Dauer variiert zwischen drei und vierundzwanzig Monaten. Voraussetzung ist eine kaufmännische Ausbildung bzw. Ausbildung zum Verkäufer mit Berufspraxis, es reicht auch nur eine fünfjährige, einschlägige Berufserfahrung. Man kann durch erzielte Erfolge den Aufstieg im Unternehmen schaffen oder sich selbst langfristig auch im Handel selbstständig machen.


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