Gehaltsspanne: Gerichtsvollzieher/-in in Deutschland

 
3.903 €
4.402 €
4.965 €
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50%
25%
  • 4.402 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 3.903 € (Unteres Quartil) und 4.965 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Bruttogehalt:
 

Gerichtsvollzieher/-in

 

Viele Menschen haben hohe Schulden welche sie nicht begleichen können, oft bei mehreren Gläubigern zur gleichen Zeit. In diesen Fällen wird ein Gerichtsvollzieher bzw. eine Gerichtsvollzieherin beauftragt, das bewegliche Eigentum des Schuldners zu pfänden, um die Forderungen der Gläubiger doch noch erfüllen zu können. Entgegen mancher öffentlichen Fehleinschätzung sind Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen unparteiisch und immer zuerst an einer gütlichen Einigung interessiert.

 
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Jobangebote für Gerichtsvollzieher/-in

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Die Aufgaben eines Gerichtsvollziehers: pfänden, versteigern, dokumentieren

Einige Menschen sind so hoch verschuldet, dass sie den Überblick über ihre finanzielle Situation vollkommen verloren haben und den Forderungen ihrer Gläubiger oder des Gerichts nicht nachkommen können. Der Gerichtsvollzieher ist ein Organ der Zwangsvollstreckung und als solcher für die Vollstreckungshandlungen, die nicht dem Gericht übertragen sind, verantwortlich. Er pfändet und versteigert in erster Linie Wertgegenstände des Schuldners, um mit dem Erlös die Schulden zu begleichen und den Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Grundsätzlich berücksichtigt der Gerichtsvollzieher gleichermaßen die Interessen und Rechte der Gläubiger und Schuldner – erst nach einer gescheiterten Einigung zwischen den Parteien greift er zu diesen Maßnahmen. Die gepfändeten Gegenstände versieht er mit einem Pfandsiegel, dem sogenannten Kuckuck, um sie als beschlagnahmt zu kennzeichnen. Zu seinen Aufgaben gehört ebenfalls die Zustellung und Abnahme von Vermögensauskünften, welche die Wertgegenstände und das Bankguthaben des Schuldners offen legen. Weiterhin stellt der Gerichtsvollzieher wichtige Dokumente zu, beispielsweise gerichtliche Bescheide über Zwangsräumungen, Kindesherausgabe oder Ladungen. Erscheint beispielsweise ein Zeuge nicht vor Gericht, ist der Gerichtsvollzieher berechtigt, ihn zu verhaften und zwangsweise vorzuführen. Da es im Alltag eines Gerichtsvollziehers auch zu kritischen oder gefährlichen Situationen kommen kann, arbeitet er vor allem bei Wohnungsdurchsuchungen und Kindesherausgabe eng mit der Polizei zusammen.

Doch seine Aufgaben beschränken sich nicht nur auf den Außendienst, auch der Schreibtisch gehört zu den Arbeitsplätzen eines Gerichtsvollziehers. Die Informationen zu jedem Fall fasst er in einer persönlichen Akte zusammen, welche weiterhin zur Vorbereitung auf den jeweiligen Fall dient. Zusätzlich bietet der Gerichtsvollzieher in seinem Büro auch externe Schuldnerberatung an.

Wo arbeitet eine Gerichtsvollzieherin?

Eine Gerichtsvollzieherin findet Beschäftigung im Gerichtsvollzieherwesen. Sie arbeitet sowohl im Außendienst als auch im Büro und ist ein selbstständiges Organ der Zwangsvollstreckung. Sie übt öffentliche Gewalt in eigener Verantwortung aus und untersteht lediglich der Aufsicht des Vollstreckungsgerichts. Gleichzeitig ist sie jedoch Beamtin und untersteht außerhalb der Zwangsvollstreckung der Dienstaufsicht des aufsichtführenden Amtsgerichts. Die Gerichtsvollzieherin ist in ihrem zugewiesenen Amtsbezirk tätig und erhält ihre Aufträge entweder vom Amtsgericht oder wird von den Gläubigern direkt beauftragt.

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Gehälter nach Bundesland: Gerichtsvollzieher/-in
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 4.609 €
Bayern: 4.498 €
Berlin: 4.244 €
Brandenburg: 3.870 €
Bremen: 4.306 €
Hamburg: 4.536 €
Hessen: 4.578 €
Mecklenburg-Vorpommern: 3.785 €
Niedersachsen: 4.204 €
Nordrhein-Westfalen: 4.418 €
Rheinland-Pfalz: 4.358 €
Saarland: 4.274 €
Sachsen: 3.883 €
Sachsen-Anhalt: 3.839 €
Schleswig-Holstein: 4.158 €
Thüringen: 3.879 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Ausbildung oder Studium: So wird man Gerichtsvollzieherin

Bei der Gerichtsvollzieherin im mittleren Dienst handelt es sich um eine Weiterbildung, die üblicherweise eine abgeschlossene Ausbildung zur Justizfachangestellten oder Justizfachwirtin voraussetzt. Unter Umständen werden auch Rechtsanwaltsfachangestellte oder Notarfachangestellte zugelassen. Die Ausbildung dauert in der Regel eineinhalb bis zwei Jahre, ist in drei Praxis- und zwei Theoriemodule unterteilt und ist durch Verordnungen der Bundesländer geregelt. Am Ende der Ausbildung unterzieht sich die Auszubildende einer Laufbahnprüfung und ist nach erfolgreichem Abschluss Beamtin auf Probe, bevor sie nach zwei Jahren auf Lebenszeit verbeamtet wird. Gerichtsvollzieherinnen im gehobenen Dienst müssen dagegen ein dreijähriges Bachelorstudium  absolviert haben, welches jedoch nur an Universitäten in Baden-Württemberg angeboten wird.

Diese Fähigkeiten sollte ein Gerichtsvollzieher mitbringen

Jeder Gerichtsvollzieher muss streng vorgegebene gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen. Er muss sowohl körperlich als auch psychisch gesund und belastbar sein, da der Beruf vor allem im Außendienst oft mit belastenden und anstrengenden Situationen verbunden ist. Außerdem muss der Gerichtsvollzieher in stabilen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und darf bei Ausbildungsantritt nicht älter als 40 Jahre sein. Doch auch Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft sowie eine selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise sind wichtige Fähigkeiten, um in diesem Beruf erfolgreich zu sein.

 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
4.543 €
 
7–9 Jahre
3.741 €
 
3–6 Jahre
3.490 €
 
< 3 Jahre
3.304 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
4.408 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
4.406 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
4.400 €
 
< 100 Mitarbeiter
4.391 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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