Förster und Försterinnen bewirtschaften und verwalten nachhaltig Wälder unter der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Faktoren. Dabei tragen sie sowohl Sorge für die Tiere und Pflanzen als auch für die Einhaltung waldrechtlicher Bestimmungen in dem ihnen anvertrauten Gebiet. Sowohl die Zukunft des Waldes als auch der Schutz der Menschen, die den Wald nutzen, fallen in ihren Verantwortungsbereich.
Die Bezeichnung Förster umfasst im alltäglichen Sprachgebrauch verschiedene Berufsausbildungen und Berufe, die jedoch unterschiedliche Voraussetzungen verlangen und verschiedene Aufgaben mit sich bringen.
Forstwirte sind für die Bewirtschaftung und Pflege der Wälder sowie für die Ernte, Sortierung und Lagerung von Holz verantwortlich. Darüber hinaus bauen sie Wege und pflegen die Wildbestände.
Ein staatlich geprüfter Forsttechniker ist an der Planung und Organisation von Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Verbesserung der Waldbestände beteiligt.
Forstverwalter sind für die Organisation der Abläufe in einem Forstbüro zuständig. Sie haben vor allem Aufgaben im kaufmännisch-organisatorischen Bereich.
Ein Forstwirtschaftsmeister hat die Steuerung und Koordination der Arbeitsprozesse bezüglich der Bewirtschaftung und Pflege von Wäldern zur Aufgabe. Er trägt die Verantwortung dafür, dass alle Arbeiten, die in Verbindung mit der Bewirtschaftung und Pflege der Wälder stehen, vorschriftsmäßig ausgeführt werden und dabei alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus führt er Mitarbeiter und bildet Auszubildende aus.
Revierförster haben die Leitung eines Forstreviers innerhalb eines Forstamtsbezirks inne. Sie werden mit Führungs- und Fachaufgaben bezüglich der Waldbewirtschaftung, Waldentwicklung und der damit zusammenhängenden Organisation betraut.
Ein Beamter im gehobenen Forstdienst bewirtschaftet und verwaltet Wälder, die im Besitz von Kommunen oder des Landes sind. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung privater Waldbesitzer in forstwirtschaftlichen Fragen und die Überwachung der Einhaltung waldrechtlicher Bestimmungen.
Beamte im höheren Forstdienst haben neben Leitungs- und Führungsaufgaben in Forstbehörden auch die Aufgabe, für eine nachhaltige forstliche Bewirtschaftung der Staats- und Körperschaftswälder zu sorgen und diese zu sichern.
Je nach Qualifikation stehen einem ausgebildeten Förster unterschiedliche Arbeitgeber und Branchen offen. Arbeit findet er in folgenden Bereichen:
Zudem kann er sich als Forstunternehmer selbstständig machen.
Förster sind in der Regel angestellt oder verbeamtet und können entweder bei privaten Forstbesitzern oder bei einem Land oder dem Bund tätig sein. Zu den öffentlichen Einrichtungen, in denen Förster mit dem entsprechenden Abschluss arbeiten können, gehören die Forstämter und -verwaltungen der Kommunen und Länder, Forstinspektionen, Forstdirektionen, Landwirtschafts- und Umweltministerien bzw. -ämter sowie Revierämter.
Forstwirtinnen absolvieren eine dreijährige Ausbildung im dualen System in der Forstwirtschaft. Eine zweijährige Technikerweiterbildung zur Forsttechnikerin kann mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur Forstwirtin ebenso angestrebt werden, wie eine Meisterweiterbildung zur Forstwirtschaftsmeisterin. Sowohl die Techniker- als auch die Meisterweiterbildung eröffnet ihrer Absolventin die Möglichkeit als Forstverwalterin tätig zu werden.
Ein Studium an der Fachhochschule (FH) zur Forstingenieurin befähigt für den klassischen Beruf der Revierförsterin. Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Forstwissenschaften oder der Forstwirtschaft an einer Universität bietet darüber hinaus die Möglichkeit, in den gehobenen bzw. höheren Forstdienst einzutreten und beispielsweise leitende Positionen in der Verwaltung oder in Forstämtern zu übernehmen. Ein bis eineinhalb Jahre beträgt die Dauer der Beamtenausbildung zum gehobenen Forstdienst, die als Vorbereitungsdienst absolviert wird. Geregelt wird sie durch die jeweiligen Verordnungen der Bundesländer und sie schließt mit einer Laufbahnprüfung ab. Ein Bachelorabschluss wird in der Regel mindestens vorausgesetzt. Die Beamtenausbildung zum höheren Dienst erfolgt innerhalb von zwei Jahren Vorbereitungsdienst, wird mit einer Laufbahnprüfung bzw. der großen forstlichen Staatsprüfung abgeschlossen und ist ebenfalls durch die Verordnung der Bundesländer geregelt. Es wird mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium vorausgesetzt.
Eine Försterin ist einer Jägerin nicht gleichzusetzen. Möchte eine Försterin jagen, muss sie die Jägerprüfung bestehen und im Besitz eines Jagdscheins sein.