Gehaltsspanne: Hundesitter/-in, Hundebetreuer/-in in Deutschland

 
2.013 €
2.173 €
2.398 €
25%
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  • 2.173 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 2.013 € (Unteres Quartil) und 2.398 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Bruttogehalt:
 

Hundesitter/-in, Hundebetreuer/-in

 

Hundesitter und Hundesitterin kümmern sich um Hunde, deren Besitzer meist aus beruflichen Gründen wenig Zeit haben oder verreist sind. Sie übernehmen sämtliche Aufgaben wie Gassigehen, Füttern, Streicheln und Spielen und können auch im Notfall Erste Hilfe am Hund durchführen.

Es gibt Hundesitter, die freiberuflich arbeiten und diejenigen, die in einer Hundepension angestellt oder gewerblich tätig sind. Andere Bezeichnungen für diesen Beruf sind Hundebetreuer, Dog Sitter oder Pet Sitter. Je nach Aufgaben- und Verantwortungsbereich kann auch die Bezeichnung Dog Walker zutreffen, welche Hunde in der Regel jedoch nur zum Gassigehen ausführen.

Im gewissen Sinne ebenfalls mit der Tierbetreuung beauftragt sind Hundeführer und Hundetrainerinnen. Diese sind allerdings primär für die Erziehung oder Ausbildung eines Hundes zuständig.

 
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Jobangebote für Hundesitter/-in, Hundebetreuer/-in

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Was macht eine Hundesitterin?

Je nach Beschäftigungsart erfüllt die Hundesitterin verschiedene Aufgaben und Verantwortungsbereiche. Als freiberufliche Dog Sitterin verbringt sie meistens nur einige Stunde mit dem Tier. In dieser Zeit betreut sie den Hund, spielt mit ihm und sorgt für die körperliche und geistige Auslastung. Hierunter fällt vor allem Gassigehen, allerdings kann die Dog Sitterin auch kleine Trainingseinheiten mit dem Hund abhalten. Hierfür spricht sie sich mit den Besitzern ab, um den genauen Beschäftigungsbedarf des Hundes und seine körperliche Fitness zu erfahren.

Eine Absprache ist außerdem wichtig, um Vorgaben und Besonderheiten hinsichtlich Fütterung, Vorlieben oder eventueller Verhaltensauffälligkeiten des Hundes zu kennen. Die Dog Sitterin füttert das Tier nach diesen Vorgaben und achtet auf den Gesundheits- und Gemütszustand. Bei Notfällen kontaktiert sie die Besitzer und veranlasst gegebenenfalls einen Tierarztbesuch. In einigen Fällen holt sie den Hund außerdem von seinen Besitzern ab und betreut diesen in den eigenen vier Wänden. Dies wird je nach Absprache individuell geregelt.

Eine gewerbliche Hundesitterin übernimmt darüber hinaus weitere Aufgabenbereiche. Besitzt sie eigene Räumlichkeiten für die Tierbetreuung, kann sie eine Ganztags- oder gar Urlaubsbetreuung über mehrere Tage und Nächte anbieten. Auch kurzfristige Hundebetreuung, beispielsweise in Notfällen des Besitzers, ist somit möglich. Je nach Kapazität kann sie außerdem mehrere Hunde gleichzeitig betreuen. Sie füttert die Hunde, geht Gassi, spielt mit ihnen und ist gegebenenfalls mit umfangreichem Training und Erziehung beauftragt. Außerdem stellt sie sicher, dass die Hunde ausreichend Kontakt mit anderen Artgenossen haben. Sie übernimmt Verantwortung für die Medikamentengabe und kann im Notfall Erste Hilfe am Hund durchführen. Zudem reinigt sie die Räumlichkeiten, Hundezwinger oder Außenbereiche, in denen sich die Hunde tagsüber aufhalten.

Darüber hinaus nimmt die gewerbliche Hundesitterin an Schulungen und Seminaren zur Hundebetreuung und Hundeerziehung teil. Sie kümmert sich um die Bestellung von Futter und erstellt Abrechnungen für die Hundebetreuung, welche sie an die Besitzer weiterleitet. Die Hundesitterin übernimmt organisatorische und administrative Aufgaben, zum Beispiel bearbeitet sie Buchungsanfragen und kümmert sich um die Buchhaltung.

Wo arbeitet ein Hundesitter?

Ist der Hundesitter freiberuflich tätig, kümmert er sich meistens nur für einige Stunden um den Hund. Dies kann, je nach Absprache mit den Besitzern, nur das Gassigehen betreffen oder aber eine Betreuung im Haus oder Garten des Besitzers einschließen. Häufig holt der Hundesitter das Tier jedoch von seinen Besitzern ab und verbringt die Zeit in den eigenen vier Wänden.

Bei einer gewerblichen Tätigkeit arbeitet der Hundesitter selbstständig und besitzt in der Regel eigene Räumlichkeiten, in denen er Hunde betreut, trainiert und ihnen Auslauf gewährt. Außerdem kann der Hundesitter in Hundepensionen oder Tierheimen angestellt sein.

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Gehälter nach Bundesland: Hundesitter/-in, Hundebetreuer/-in
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 2.267 €
Bayern: 2.198 €
Berlin: 2.130 €
Brandenburg: 2.030 €
Bremen: 2.147 €
Hamburg: 2.230 €
Hessen: 2.251 €
Mecklenburg-Vorpommern: 2.013 €
Niedersachsen: 2.120 €
Nordrhein-Westfalen: 2.177 €
Rheinland-Pfalz: 2.161 €
Saarland: 2.138 €
Sachsen: 2.034 €
Sachsen-Anhalt: 2.022 €
Schleswig-Holstein: 2.108 €
Thüringen: 2.032 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Wie wird man Hundesitterin?

Wer freiberuflich als Hundesitterin arbeiten möchte, muss hierfür keine spezielle Ausbildung vorlegen. Vorerfahrung im Umgang mit Hunden ist jedoch sinnvoll. Es ist außerdem wichtig, Versicherungsfragen mit den Besitzern abzuklären.

In Deutschland haftet immer der Besitzer bzw. Halter des Hundes im Falle einer Sach- oder Körperverletzung, weswegen Hundebesitzer eine sogenannte Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen sollten. In einigen Bundesländern ist der Abschluss einer solchen Versicherung sogar Pflicht für alle Hunderassen, wohingegen andere Bundesländer diese Pflicht nur auf als gefährlich eingestufte Hunde beschränken. Daher sollte die Hundesitterin abklären, ob eine solche Versicherung besteht und eine sogenannte Fremdhütung miteinschließt. Falls dies nicht der Fall ist, sollte die Hundesitterin prüfen, ob die eigene Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden aufkommt.

Für eine gewerbliche Ausübung des Berufes sollte die Hundesitterin Weiterbildungen und Seminare der Industrie- und Handelskammer in den Bereichen Tierbetreuung, Leinenführigkeit, Erste Hilfe beim Hund, Welpenerziehung oder Tierkommunikation besucht haben. Eine Ausbildung zur Tierpflegerin, Hundefachwirtin oder Tiermedizinischen Fachangestellten kann die Tätigkeit als Hundesitterin vereinfachen. So bringt sie bestenfalls auch ausreichend Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit schwierigen Hunden mit.

Für die gewerbsmäßige Tierbetreuung benötigt die Hundesitterin eine Erlaubnis nach Tierschutzgesetz § 11. Hierfür muss sie sich an das zuständige Veterinäramt wenden und neben einem schriftlichen Antrag gegebenenfalls einen Sachkundenachweis über entsprechende Fachkenntnisse vorlegen. Diesen erhält sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung in einer der oben genannten Richtungen oder durch den Besuch eines Lehrganges der Industrie- und Handelskammer. Es besteht außerdem die Pflicht, beim Gewerbeamt ein Gewerbe anzumelden sowie sich beim zuständigen Finanzamt zu melden. Des Weiteren benötigt die Hundesitterin eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, denn bei der gewerblichen Tierbetreuung greift die Hundehalterpflichtversicherung nicht mehr.

Für die erfolgreiche Tätigkeit sollte die gewerbliche Hundesitterin außerdem Betreuungsverträge mit den Hundebesitzern schließen und AGB festlegen, die den Umfang der Hundebetreuung regeln. So ist man im Falle eventueller rechtlicher Probleme abgesichert.

Welche Anforderungen erfüllt ein Hundesitter?

Liebe zum Hund und Spaß am Umgang mit Tieren sind ein absolutes Muss, daneben bringt der Hundesitter ein ausgeprägtes Einfühlvermögen mit. Dieses ist von Vorteil, wenn es darum geht, sich auf verschiedene Charaktere von Hunden als auch Besitzern einzulassen. Schwierige Hunde oder solche, die durch traumatische Erlebnisse geprägt sind, erfordern einen besonderen und geduldigen Umgang. Der Hundesitter hat außerdem ein offenes Ohr für die Belange der Besitzer und besitzt Verständnis für deren unterschiedlichen Wünsche.

Da jeder Hundebesitzer seinen Hund mit teilweise ganz eigenen Methoden erzieht, benötigt der Hundesitter ein flexibles und offenes Gemüt. Er muss sich auf unterschiedliche Verhaltens- und Erziehungsweisen einstellen und einen guten Umgang finden, der nicht zu sehr von dem der Besitzer abweicht, allerdings auch eine erfolgreiche Betreuung gewährleistet. Er besitzt daher Durchsetzungsvermögen und ist konsequent in seinem Auftreten. Zeitliche Flexibilität ist insbesondere für längere Betreuungen über mehrere Tage oder Nächte gefragt.

Außerdem ist der Hundesitter einsatzbereit und körperlich belastbar. Da Hunde viel Auslauf brauchen, hat er Spaß an Bewegung und ist gerne an der frischen Luft, auch bei schlechtem Wetter. In schwierigen Situationen, beispielsweise im Falle eines Unfalls beim Gassigehen, bewahrt er einen kühlen Kopf und handelt schnell. Verantwortungsbewusstsein ist daher eine der wichtigsten Eigenschaften.

 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
2.174 €
 
7–9 Jahre
2.170 €
 
3–6 Jahre
2.164 €
 
< 3 Jahre
2.158 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
2.320 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
2.299 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
2.202 €
 
< 100 Mitarbeiter
2.139 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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