Psychologisch-technische Assistenten bzw. Psychologisch-technische Assistentinnen sorgen für einen reibungslosen Ablauf in Praxen von Psychologen. Sie treffen alle notwendigen Vorbereitungen für die Behandlung, bereiten Patientendaten auf und betreuen Probanden. Anhand vorgegebener Leitfäden verfassen sie Verhaltensprotokolle, Gutachten und erledigen den Schriftverkehr.
Die bekannte Kurzform PsTA wird häufig für den Beruf verwendet.
Verwandte Berufsfelder sind beispielsweise Arbeitsmedizinischer Assistent, Sozialmedizinische Assistentin oder Fachaltenpfleger für Psychiatrie.
Psychologisch-technische Assistenten unterstützen Psychologen bei der Behandlung, indem sie Patientendaten aufbereiten, Räume und Arbeitsmittel vorbereiten und Probanden betreuen. Selbstständig führen sie quantitative Tests und Interviews zur Ermittlung der Ausprägung bestimmter Merkmale bei Patienten durch. Dabei halten sie sich an einen vorgegebenen Leitfaden. Später werten sie die gesammelten Ergebnisse aus, verfassen Verhaltensprotokolle und schreiben nach Diktat Gutachten der Patienten.
Darüber hinaus sind Psychologisch-technische Assistenten für den bürokratischen Ablauf in einer Praxis verantwortlich. Sie kümmern sich um die Terminvereinbarung, die Aufnahme neuer Patienten und den Schriftverkehr mit Sozialversicherungen, Klienten und Ärzten. Auch außerhalb des Praxisalltags, beispielsweise bei wissenschaftlichen Arbeiten und Lehrveranstaltung, sind sie die rechte Hand der Psychologen.
Psychologisch-technische Assistentinnen arbeiten primär in Kliniken und psychotherapeutischen Praxen. Darüber hinaus werden sie an psychologischen Instituten wie Universitäten und Forschungsstätten benötigt.
Die Berufsbezeichnung Psychologisch-technischer Assistent wird durch eine entsprechende Weiterbildung erworben. Diese dauert, je nach Lehrgangsträger, etwa 6 Monate und kann zum Teil auch im Fernunterricht stattfinden. Während der Weiterbildung werden unter anderem folgende Inhalte gelehrt: Ziele/ Grundlagen der Psychologie, Methodische Grundlagen, Diagnostische Methoden und Gesprächsführung. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss im Regelfall im Voraus ein psychosozialer, medizinischer oder pädagogischer Beruf gelernt werden. Eine gute Basis ist die 3-jährige Ausbildung zum Medizinisch-technischen Assistenten, beispielsweise in die Fachrichtung Laboratoriumsassistent oder Radiologieassistent.
Die Aufgaben einer Psychologisch-technischen Assistentin müssen vor allem sorgfältig, exakt und verantwortungsbewusst ausgeführt werden. Gerade bei der Erstellung von Gutachten und der Auswertung der gesammelten Daten, die als Grundlage für die Diagnose der Patientinnen fungieren, sollte es zu keinen Fehlern kommen. Für die Arbeit mit den Patientinnen ist es wichtig, dass Psychologisch-technische Assistentinnen sowohl empathisch sind als auch die notwendige Distanz zu der Tätigkeit wahren können, um sich selbst zu schützen. Letztlich ist auch die Wahrung der Schweigepflicht im Zusammenhang mit den persönlichen Daten der Patientinnen unabdingbar.