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Wenn der Kollege mal wieder krank ist

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Kategorie: Karriere & Ratgeber
17.03.2014
Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
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Zunächst wird jeder Mitarbeiter Verständnis und auch Mitleid für einen kranken Kollegen aufbringen. Ist dieser Kollege jedoch ständig krank und rennt für den kleinsten Schnupfen zum Arzt, hören Verständnis und Mitgefühl auf und Ärger macht sich breit.Kollege krank

Der Simulant und seine Schauspielkunst

Herr Meier steht am Kopiergerät und hält sich immer wieder die Hand vor den Bauch. Im Kopierraum sind stets Kollegen anzutreffen und wenn sich Herr Meier auch noch mit Schmerz verzerrtem Gesicht nach vorne beugt, ist er sich der Aufmerksamkeit seiner Kollegen sicher. Allerdings kennen die Mitarbeiter bereits dieses Schauspiel, das sich regelmäßig wiederholt. Es ist sozusagen die Vorbereitung auf ein langes Wochenende, denn die Kollegschaft kann davon ausgehen, dass Herr Meier am Freitag fehlen wird.

Es gibt sie, die Kollegen, die scheinbar ständig an Kurzerkrankungen leiden und das immer vor einem Wochenende oder direkt im Anschluss. Mal ist es der Magen, der Probleme macht und mal ist es eine Erkältung. Hatten die Kollegen anfangs noch Verständnis und fühlten mit dem armen Kerl, der von einem wechselnden Krankheitsbild geplagt ist, schlagen diese Emotionen irgendwann in Ärger um. Während Herr Meier den gelben Schein als Urlaubsschein ansieht und ein verlängertes Wochenende genießt, müssen die Kollegen Überstunden leisten und die Aufgaben des „kranken“ Kollegen übernehmen. Zudem stellt sich die Frage, weshalb Herr Meier dasselbe Gehalt wie die Kollegen bekommt, obwohl er in erster Linie durch Abwesenheit glänzt.

Was tun, wenn ein Kollege ständig krank ist und man oft genug doppelte Arbeit leisten muss? Und welche Maßnahmen kann der Arbeitgeber durchführen, wenn Zweifel bestehen, ob dieser Mitarbeiter tatsächlich krank ist?

Gespräch mit Vorgesetztem für Lösungsmöglichkeiten

Wenn der Verdacht besteht, dass der Kollege in Wirklichkeit gesund ist und sich mit dem gelben Schein nur mehr Freizeit verschafft, sollte das Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht werden. Das mag wie Anschwärzen klingen, doch wenn ständig Überstunden geleistet werden müssen, weil der Kollege oft krankfeiert, sollte gemeinsam nach Lösungen gesucht werden.

Nun ist es gar nicht so einfach zu beweisen und herauszufinden, ob Mitarbeiter wie Herr Meier tatsächlich krank sind oder nicht. Der Kollege, der häufig krankfeiert, wird einen Arzt haben, der schnell mit der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Hand ist. Soll diese Bescheinigung erschüttert werden, müssen Beweise vorhanden sein. Der Arbeitgeber erfährt jedoch nichts über die Art der Krankheit oder die Ursache. Er hat die Möglichkeit, einen Krankenbesuch durchzuführen. Der Arbeitnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, den Chef hereinzulassen. Zudem muss mit der Erkrankung nicht unbedingt Bettlägerigkeit verbunden sein. Ein Krankenbesuch, auch wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber hereinbittet, bringt häufig wenig Aufschluss über den Wahrheitsgehalt der Krankschreibung. Eine andere Option ist das Beauftragen eines Detektives. Doch diese Möglichkeit ist kostspielig und auch die erbrachten Nachforschungsergebnisse sagen meistens nichts darüber aus, ob der Mitarbeiter krank oder gesund ist. Es ist nicht sicher, dass der Spaziergang, der Einkauf oder die sportliche Betätigung eine Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit bedeutet. Pflichtwidrig wäre ein Verhalten, das genesungswidrig ist und das hängt von der Erkrankungsart ab, über die der kranke Mitarbeiter keine Auskunft geben muss.

Bei häufigen Fehlzeiten aufgrund Kurzerkrankungen kann der medizinische Dienst der Krankenkassen eingeschaltet werden. Es besteht aber für den Arbeitnehmer keine Pflicht, sich vom Amtsarzt oder von einem Arzt untersuchen zu lassen, der vom Chef ausgewählt wurde. Die Verweigerung könnte zwar die Zweifel an den Erkrankungen bestätigen, doch auch dieses Verhalten reicht nicht aus, um Tatsachen auf den Tisch zu legen.

Krankfeiern als Kündigungsgrund?

Häufige Fehlzeiten stellen für den Arbeitgeber einen hohen Kostenfaktor dar. Der Mitarbeiter erhält weiter sein Gehalt und die Mehrarbeit der Kollegen muss ebenfalls bezahlt werden. Der Chef kann die Lohnfortzahlung zurückhalten, wenn der Mitarbeiter der Pflicht der Vorlage des Attestes nicht nachkommt. Wiederholt sich der Verstoß gegen die Nachweispflicht, kann der Mitarbeiter nach einer Abmahnung gekündigt werden.

Mit einer sofortigen Kündigung muss gerechnet werden, wenn der Arbeitgeber die Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit beweisen kann. Wer krankfeiert und sich damit eine Entgeltfortzahlung verschafft, begeht einen Betrug.

Weiterführende Infos zum Thema:

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