Verdienst-Infos
Gehälter Regional
- Berlin53.346 €
- Hamburg58.830 €
- Frankfurt am Main67.654 €
- Köln59.146 €
- München67.511 €
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Rechtsanwaltsgehilfin
Wer als Rechtsanwaltsgehilfin beziehungsweise Rechtsanwaltsgehilfe tätig werden möchte, muss eine anerkannte Berufsausbildung von drei Jahren absolvieren, dessen Grundvoraussetzung die mittlere Reife darstellt. Die offizielle Berufsbezeichnung lautet heute Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte beziehungsweise Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre und teilt sich auf in die praktische- und theoretische Ausbildung. Die praktische Ausbildung zur Rechtsanwaltsgehilfin beziehungsweise zum Rechtsanwaltsgehilfen findet bei niedergelassenen Anwälten oder Notaren statt. Die theoretische Ausbildung wird in einer Berufsfachschule übernommen. In der örtlichen Rechtsanwaltskammer wird die Abschlussprüfung abgelegt.
Das Tätigkeitsfeld einer Rechtsanwaltsgehilfin beziehungsweise eines Rechtsanwaltsgehilfen ist vielseitig. Man muss in der Lage sein, seine Aufgaben selbstständig auszuführen, allerdings ist man weisungsgebunden, das heißt, dass der Rechtsanwalt beziehungsweise der Notar immer die letzte Entscheidung hat. Als Rechtsanwaltsgehilfin beziehungsweise Rechtsanwaltsgehilfe hat man die Aufgabe Mandanten zu betreuen und Termine zu vereinbaren.
Man führt eigenständig Akten und bereitet Unterlagen vor. Die Rechtsanwaltsgehilfin beziehungsweise der Rechtsanwaltsgehilfe übernimmt die Büroorganisation. Darunter fällt, dass die Termine und Fristen kontrolliert und dafür gesorgt werden muss, dass diese eingehalten werden. Sie entwerfen Klageschriften, Anträge auf Prozesskostenhilfe und Berufungsschriften. Sie schreiben eigenständig die Protokolle des Anwalts ab. Des Weiteren kümmern sie sich um die gerichtlichen Mahnverfahren und deren pünktliche Zustellung und um die Vorbereitung und Abwicklung von Notariatsgeschäften im Liegenschafts- und Grundbuchrecht. Sie erstellen Kosten- und Vergütungsrechnungen, führen die Bücher und arbeiten im Urkundswesen.
Eine weitere Möglichkeit einer Beschäftigung einer Rechtsanwaltsgehilfin beziehungsweise eines Rechtsanwaltsgehilfen besteht in den Rechts- und Mahnabteilungen von Unternehmen wie zum Beispiel bei Versicherungen, Immobilienunternehmen oder Banken aber auch in der öffentlichen Verwaltung ist eine Beschäftigung möglich. Des Weiteren ist es nach der Ausbildung möglich, sich in einzelnen Fachbereichen zu spezialisieren. Man kann aber auch nach einem absolvierten Fernstudium eine Prüfung als staatlich geprüfte Rechts- oder Notarfachwirtin beziehungsweise Rechts- oder Notarfachwirt ablegen, wobei das Fernstudium nicht zwingend notwendig ist, doch für das Bestehen der Prüfung anzuraten.
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