Karriere - Ratgeber und Lexikon
Ergebnisse verbessern - jetzt Ort hinzufügen!
  • Ort hinzufügen

Branchenmindestlöhne in Deutschland

Seit dem 01.10.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro brutto und gilt mit wenigen Ausnahmen für Arbeitnehmende ab 18 Jahren. Dennoch gibt es Branchen, die von dem gesetzlichen Mindestlohn abweichen und eigenen Branchenmindestlöhnen unterliegen. Diese übersteigen in den meisten Fällen den gesetzlichen Lohn und beruhen auf Tarifverträgen, die Arbeitgeber und Gewerkschaften ausgehandelt haben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Verträge auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) allgemeingültig gemacht. Aus diesem Grund haben nicht nur tarifgebundene Arbeitnehmende in den betroffenen Branchen einen Anspruch auf den Branchenmindestlohn, sondern alle Beschäftigten in dem Sektor.

Wer ist von dem Branchenmindestlohn betroffen?

Der Branchenmindestlohn gilt für alle Arbeitnehmenden aus folgenden Branchen:

Auch Arbeitnehmende, die in Deutschland arbeiten, deren Arbeitgeber jedoch im Ausland ansässig sind, profitieren vom Branchenmindestlohn. Die Beschäftigten in Branchen, die vom gesetzlichen Mindestlohn betroffen sind, müssen ihre Arbeitsstunden dokumentieren. Dies gilt auch für Arbeitnehmende, die den Branchenmindestlohn bekommen. Die Mindestlohn-Ausnahmen, beispielsweise für minderjährige Schüler*innen, gelten nicht für den Branchenmindestlohn. Dementsprechend gelten diese branchenspezifischen Mindestvergütungen für alle Beschäftigten, unabhängig davon, welche gesetzlichen Mindestlohnausnahmen es gibt. Gleichzeitig ist er eine Lohnuntergrenze, weshalb Arbeitnehmende auch mehr als den Branchenmindestlohn verdienen können. 

Die Entwicklung des Branchenmindestlohns

 

Branche/Berufsgruppe

Datum

Branchenmindestlohn pro Stunde

Abfallwirtschaft

01.10.21 bis 30.09.22

10,45 Euro

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Pädagogisches Personal

 

Pädagogisches Personal mit zusätzlichen Qualifikationen (z. B. Bachelor-Abschluss)

01.01.22 bis 31.12.22

 

 

 

 

17,18 Euro

 

 

17,70 Euro

Dachdecker*innen

Ungelernte Arbeitnehmer*innen

 

Gesell*innen

 

01.01.22 bis 31.12.22

01.01.22 bis 31.12.22

 

01.01.22 bis 31.12.22

01.01.23 bis 31.12.23

 

13,00 Euro

13,30 Euro

 

14,50 Euro

14,80 Euro

Elektrohandwerk

01.01.22 bis 31.12.22

01.01.23 bis 31.12.23

01.01.24 bis 31.12.24

12,90 Euro

13,40 Euro

13,95 Euro

Fleischwirtschaft

01.01.22 bis 30.11.22

01.12.22 bis 30.11.23

01.12.23 bis 30.11.24

 

11,00 Euro

11,50 Euro

12,30 Euro

Gebäudereinigung

Innen- und Unterhaltsreinigung

 

Glas- und Fassadenreinigung

 

01.01.22 bis 31.12.22

01.01.23 bis 31.12.23

 

01.01.22 bis 31.12.22

01.01.23 bis 31.12.23

 

 

11,55 Euro

12,00 Euro

 

14,81 Euro

15,20 Euro

Gerüstbauer*innen

01.10.21 bis 30.09.22

01.10.22 bis 30.09.23

 

12,55 Euro

12,85 Euro

Maler- und Lackierer*innen

Ungelernte Arbeitskräfte

 

Gelernte Arbeitskräfte, Gesell*innen

 

 

01.05.21 bis 31.05.22

 

 

01.05.21 bis 31.05.22

 

 

 

11,40 Euro

 

 

13,80 Euro

Pflege

Ungelernte Arbeitskräfte

 

Gelernte Arbeitskräfte, Pfleger*innen

 

Gelernte Arbeitskräfte mit zusätzlichen Qualifikationen, Pflegefachkräfte

 

01.09.21 bis 31.03.22

01.04.22 bis 30.04.22

 

01.09.21 bis 31.03.22

01.04.22 bis 30.04.22

 

 

01.09.21 bis 31.03.22

01.04.22 bis 30.04.22

 

 

12,00 Euro

12,55 Euro

 

12,50 Euro

13,20 Euro

 

 

15,00 Euro

15,40 Euro

 

Schornsteinfeger*innen

Seit 01.2021

13,80 Euro

Steinmetz- und Steinbildhauer*innen

01.11.21 bis 31.07.22

01.08.22 bis 30.09.23

 

12,85 Euro

13,35 Euro

Zeitarbeit

01.04.21 bis 31.03.22

01.04.22 bis 31.12.22

10,45 Euro

10,88 Euro

Bauhauptgewerbe und Geld- und Wertdienste

Eine Besonderheit bildet das Bauhauptgewerbe, denn hier variieren die Mindestlöhne stark nach Arbeitsort und Qualifikation. Arbeitnehmende in den neuen Bundesländern erhalten unabhängig von ihrer Lohngruppe 12,85 Euro stündlich als Untergrenze. Für Arbeitende der Lohngruppe 1, beispielsweise Fachpraktiker*innen oder Hilfsarbeiter*innen am Bau, gilt seit Januar 2021 ein bundesweit stündlicher Lohn von 12,85 Euro. Beschäftigte der Lohngruppe 2, das heißt Facharbeitende mit einer Ausbildung, erhalten in den alten Bundesländern 15,70 Euro und in Berlin 15,55 Euro stündlich.

Der Mindestlohn für Beschäftigte in Geld- und Wertdiensten schwankt ebenfalls innerhalb der Bundesländer. Zusätzlich ist er davon abhängig, ob die Arbeitnehmenden in der Geldbearbeitung oder im Geld- und Werttransport arbeiten. Seit 2020 variiert der stündliche Mindestlohn zwischen 12 und 18 Euro.

Textil- und Bekleidungsindustrie, Wäscherei und Land- und Forstwirtschaft

Der Branchenmindestlohn übersteigt in einem Großteil der Branchen den gesetzlichen Mindestlohn. Dies gilt jedoch nicht für die Textil- und Bekleidungsindustrie, Wäschereidienstleistungen im Objektgeschäft und Land- und Forstwirtschaft. In diesen Branchen beträgt er 9,82 Euro pro Stunde und entspricht demnach der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (Stand 01.01.2022).  

Stepstone Gehaltsplaner
Finde jetzt heraus, wie du mehr verdienen kannst.
Stepstone Gehaltsplaner
Finde jetzt heraus, wie du mehr verdienen kannst.