Gehaltsspanne: Frauenarzt/-ärztin, Gynäkologe/-in in Deutschland

 
7.114 €
8.459 €
10.058 €
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  • 8.459 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 7.114 € (Unteres Quartil) und 10.058 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Bruttogehalt:
 

Frauenarzt/-ärztin, Gynäkologe/-in

 

Frauenärzte und Frauenärztinnen (auch Gynäkologen bzw. Gynäkologinnen oder Fachärzte bzw. Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe) sind für die speziellen medizinischen Anforderungen einer Frau verantwortlich. Sie unterstützen Mädchen seit Beginn der Pubertät an und begleiten Frauen bis ins hohe Alter, sodass beispielsweise sowohl die Schwangerschaftsbetreuung als auch die Behandlung von Beschwerden aufgrund der Wechseljahre in ihren Tätigkeitsbereich fallen.

 
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Jobangebote für Frauenarzt/-ärztin, Gynäkologe/-in

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Die Aufgaben einer Frauenärztin

Frauenärztinnen sind auf die Prävention, Diagnose und Behandlung von weiblichen Geschlechtserkrankungen und die einhergehende ärztliche Unterstützung spezialisiert, die sich auf die kennzeichnenden medizinischen Bedürfnisse von Frauen richtet. Hierzu zählen insbesondere Vorsorge- und Schwangerschaftsuntersuchungen, welche die Gesundheit der ungeborenen Säuglinge und die der Patientinnen sicherstellen sollen. Auch die Begleitung von Geburten bzw. Entbindungen und die Wochenbettbetreuung gehören zu dem Tätigkeitsbereich von Frauenärztinnen. Des Weiteren widmen sie sich u. a. durch das Abtasten der weiblichen Geschlechtsorgane der Krebsprävention und -Früherkennung.

Zunächst ermittelt die Frauenärztin das Krankheitsbild bzw. den Gesundheitszustand ihrer Patientin, indem sie im Anamnesegespräch Vorerkrankungen und das aktuelle Befinden abfragt. Nach der Untersuchung, bei der beispielsweise ein Abstrich genommen oder ein Ultraschallbild gemacht wird, stellt die Gynäkologin eine Diagnose, welche die Grundlage für die weitere Behandlung bzw. für den Therapieplan darstellt. Bestandteil des Heilverfahrens können die Verschreibung von Medikamenten oder Salben und operative Eingriffe sein.

Ein weiterer wesentlicher Aufgabenbereich einer Frauenärztin besteht in der Beratung zu verschiedenen medizinischen Sachverhalten. Neben der Erörterung von möglichen Therapieverfahren informiert die Gynäkologin ihre Patientinnen über mögliche Verhütungsmethoden und steht bei einem Kinderwunsch ebenfalls beratend zur Seite.

Darüber hinaus übernimmt eine Frauenärztin organisierende und verwaltende Tätigkeiten. So ist sie für die Dokumentation von Patientendaten, für die Erstellung von Gutachten sowie für die Leistungsabrechnung zuständig.

Frauenärztinnen, die an einer Universitätsklinik arbeiten, können darüber hinaus mit Aufgaben in der Forschung und Lehre beschäftigt sein. Hierfür müssen sie in der Regel promoviert oder habilitiert haben. Auch in Facharztpraxen kann die Ausbildung von angehenden Ärzten oder Krankenpflege- und Praxispersonal in den Verantwortungsbereich der Ärztinnen fallen.

Berufliche Einsatzmöglichkeiten: Krankenhäuser, Praxen und Co.

Gynäkologinnen finden in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens Arbeit. In Facharztpraxen, in denen sie entweder im Angestelltenverhältnis oder als Selbstständige tätig sind, richten sich die Dienstzeiten meist nach den Öffnungszeiten der Praxis. Dennoch kann es in regelmäßigen Abständen gefordert sein, an Wochenenden, nachts oder an Feiertagen auf Abruf für die Patientinnen bereit zu stehen. In Krankenhäusern gehört dies üblicherweise zum Arbeitsalltag dazu. Hier wird in Schicht-, Nacht- und Bereitschaftsdiensten auch an Wochenenden und Feiertragen gearbeitet.

Darüber hinaus ergeben sich in Gesundheitszentren oder in Institutionen für medizinische Forschung und Lehre berufliche Einsatzmöglichkeiten für Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

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Gehälter nach Bundesland: Frauenarzt/-ärztin, Gynäkologe/-in
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 9.395 €
Bayern: 9.168 €
Berlin: 8.652 €
Brandenburg: 7.889 €
Bremen: 8.778 €
Hamburg: 9.246 €
Hessen: 9.331 €
Mecklenburg-Vorpommern: 7.714 €
Niedersachsen: 8.569 €
Nordrhein-Westfalen: 9.005 €
Rheinland-Pfalz: 8.884 €
Saarland: 8.712 €
Sachsen: 7.915 €
Sachsen-Anhalt: 7.826 €
Schleswig-Holstein: 8.476 €
Thüringen: 7.907 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Ausbildung zum Gynäkologen

Nach einer fünfjährigen beruflichen Weiterbildung zum Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die durch eine Facharztprüfung der Landesärztekammer abgeschlossen wird, ist es einem approbierten Arzt möglich, als Gynäkologe zu arbeiten. Die Weiterbildung findet in Universitätskliniken oder anderen medizinischen Institutionen wie Facharztpraxen statt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, eine dreijährige Schwerpunktweiterbildung in einem der folgenden Bereiche zu absolvieren:

  • spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
  • gynäkologische Onkologie
  • gynäkologische Endokrinologie
  • Reproduktionsmedizin

Die Berufsordnung eines Facharztes setzt weiterhin voraus, dass sich dieser regelmäßig in seinem Fachgebiet weiterbildet.

Qualifikation eines Gynäkologen

Ein Frauenarzt sollte flexibel sein, da er zum Beispiel häufig auf Abruf für Entbindungen zur Verfügung stehen muss. Des Weiteren ist er für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patientin und gegebenenfalls auch des (ungeborenen) Säuglings zuständig. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist sorgfältiges, konzentriertes und präzises Arbeiten essentiell. Die medizinischen Bedürfnisse einer Frau stellen oft eine sehr intime Thematik dar. Daher sind Empathie, Einfühlungsvermögen und ausgeprägte Kommunikationskompetenzen unerlässlich. Analytisches Denkvermögen ist eine wichtige Fähigkeit, um Diagnosen zu stellen. Nicht selten sieht sich ein Frauenarzt mit schweren Schicksalsschlägen seiner Patientinnen konfrontiert. Gerade in solchen Situationen ist psychische Belastbarkeit sehr wichtig. Ein Frauenarzt hält stets die ärztliche Schweigepflicht ein und befolgt die geltenden Hygienevorschriften, indem er beispielsweise Kittel, Handschuhe und Mundschutz trägt.

 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
8.940 €
 
7–9 Jahre
7.091 €
 
3–6 Jahre
6.444 €
 
< 3 Jahre
5.960 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
10.171 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
9.922 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
9.212 €
 
< 100 Mitarbeiter
8.242 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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