Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen (auch Lebensmittelprüfer und Lebensmittelprüferinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen für Lebensmittelkontrolle) sind im Sinne des Verbraucherschutzes unterwegs und kontrollieren Betriebe, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Sie legen ihr Augenmerk vor allem auf die Einhaltung der Hygienevorschriften.
Ein Lebensmittelkontrolleur besucht Betriebe, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, Kosmetikartikel oder Bedarfsgegenstände produzieren, verwenden, verkaufen oder in Umlauf bringen. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Gastronomiebetriebe und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Bei den häufig unangekündigten Besuchen prüft der Lebensmittelkontrolleur im Auftrag der zuständigen Behörde ausführlich, ob alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Einschlägig sind hierbei vor allem Hygienevorschriften und Normen, die die Kennzeichnung von Lebensmitteln betreffen. So soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit der Verbraucher geschützt ist und sie weiterhin nicht getäuscht oder in die Irre geführt werden.
Für die Kontrolle führen die Prüfer zum einen eine Sinnesprüfung durch, indem sie die Lebensmittel auf Geruch und Geschmack testen, und entnehmen zum anderen Proben, die im Labor chemischen und physikalischen Tests unterzogen werden. Die Ergebnisse werden schriftlich und teilweise auch fotografisch dokumentiert. Wird festgestellt, dass die Befunde den gesetzlichen Vorschriften nicht im notwendigen Umfang entsprechen, berät und belehrt der Lebensmittelkontrolleur die Verantwortlichen über die einzuhaltenden Gesetze. Dies kann auch zu Verwaltungsmaßnahmen und zu Verwarnungs- oder Bußgeldern führen, die der Lebensmittelprüfer anordnet.
Lebensmittelprüferinnen sind in aller Regel in der öffentlichen Verwaltung tätig. Häufige Arbeitgeber sind Ämter für Lebensmittelüberwachung. Die Lebensmittelkontrolleure dürfen ihre Tätigkeit allerdings erst dann ausüben, sobald die zuständigen Behörden sie damit beauftragen.
Verschiedene berufliche Laufbahnen führen zu dem Beruf der Lebensmittelkontrolleurin. Es wird jedoch ein Abschluss im Bereich Lebensmittelkontrolle benötigt. Dieser wird entweder durch die Weiterbildung als Lebensmittelkontrolleurin oder als Ausbildung zur Beamtin im mittleren technischen Lebensmittelkontrolldienst erreicht.
Auch zu der landesrechtlich geregelten Weiterbildung zur Lebensmittelkontrolleurin führen verschiedene berufliche Wege. Zunächst steht sie all denen offen, die bereits eine Weiterbildung oder ein Studium absolviert haben, sofern die Vorausbildung Wissen rund um den Umgang mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Kosmetik und Bedarfsgegenständen vermittelt hat. Beispielhaft sind die Weiterbildung zur Meisterin im Lebensmittelhandwerk oder das Studienfach Lebensmitteltechnik. Doch auch Personen, die im mittleren oder gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung arbeiten oder die eine fachlich relevante Ausbildung abgeschlossen haben und jeweils mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen können, dürfen an der zweijährigen Weiterbildung teilnehmen.
Bei der Ausbildung zur Beamtin im mittleren technischen Lebensmittelkontrolldienst handelt es sich um einen zweijährigen Vorbereitungsdienst, der landesrechtlich geregelt ist. Nachdem sowohl theoretische als auch praktische Inhalte der Lebensmittelprüfung gelehrt wurden, wird eine Laufbahnprüfung absolviert. Um diese Ausbildung antreten zu können, wird in der Regel ein berufsqualifizierender Abschluss vorausgesetzt.
Um Konsumenten vor Täuschungen und Gesundheitsschädigungen zu schützen, müssen Lebensmittelkontrolleure besonders genau hinschauen, damit ihnen kein Verstoß entgeht. Sorgfältiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten haben in diesem Beruf daher oberste Priorität. Sie werden immer wieder in die Situation geraten, Verwarnungen aussprechen zu müssen. Sicheres sowie gefasstes Auftreten gepaart mit guten Kommunikationskompetenzen und Konfliktfähigkeiten sind daher essenziell. Da Lebensmittelprüfer einen großen Teil ihrer Arbeitszeit im Außendienst vollbringen, müssen sie sich auf wechselnde Arbeitsorte und -zeiten einstellen und Flexibilität beweisen. Nicht zuletzt sollten sie sich sicher in Naturwissenschaften und Recht auskennen, da sie sowohl chemische und physikalische Tests durchführen als auch die einschlägigen Gesetzeslagen beherrschen müssen.