Gehaltsspanne: Insolvenzverwalter/-in in Deutschland

 
4.151 €
4.755 €
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  • 4.755 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 4.151 € (Unteres Quartil) und 5.448 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Bruttogehalt:
 

Insolvenzverwalter/-in

 

Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, er also insolvent ist, stellen Insolvenzverwalter bzw. Insolvenzverwalterinnen für Unternehmen, Mitarbeiter sowie Gläubiger meist die einzige Aussicht auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und Kapital dar. Sie sind Experten in Rechtsfragen und managen alle kaufmännischen Aufgaben im jeweiligen insolventen Unternehmen. Ihr Ziel ist es, vor allem die Gläubiger zu befriedigen und gegebenenfalls die Firma zu sanieren. Auch bei Verbraucherinsolvenzverfahren beziehungsweise Privatinsolvenzverfahren kommen sie zum Einsatz.

Der Beruf des Insolvenzverwalters hat große Überschneidungen mit dem Insolvenzberater, der Insolvenzsachbearbeiterin sowie dem Fachanwalt für Insolvenzrecht.

 
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Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Die Aufgaben eines Insolvenzverwalters

Sobald dem Gericht ein Insolvenzantrag vorliegt, kann es einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Dieser beschafft sich noch vor Beginn des Insolvenzverfahrens einen Überblick über die finanzielle Lage des Schuldners. Dazu führt er Gespräche mit Geschäftspartnern, Gläubigern, Gewerkschaften und den Angestellten der betroffenen Firma. Sein Ziel ist es, das Kapital des Schuldners bis zum Verfahrensbeginn zu erhalten. Er überprüft, ob der Schuldner noch über genügend Vermögen verfügt, um die Verfahrenskosten bezahlen zu können, oder sogar eine Weiterführung des Unternehmens möglich ist. Außerdem kann es zu den Aufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters gehören, das Unternehmen des Schuldners zu übernehmen.

Zu Beginn des Insolvenzverfahrens legt das Gericht den endgültigen Insolvenzverwalter fest, welcher in den meisten Fällen auch der vorläufige Insolvenzverwalter ist. Seine Pflicht ist es, die Insolvenzmasse, also das gesamte Vermögen des Schuldners bei Eröffnung des Verfahrens, in Geld umzuwandeln, um die Gläubiger befriedigen zu können. Dazu erstellt der Insolvenzverwalter zunächst einen Insolvenzplan, in dem er den Ablauf der Arbeitsschritte festlegt, und trägt alle Gläubiger in ein Gläubigerverzeichnis ein, damit er einen umfassenden Überblick behält und seine Vorgehensweise dem Gericht transparent präsentieren kann. Seinen Pflichten muss der Insolvenzverwalter stets gewissenhaft nachkommen, denn er haftet für alle Beteiligten und muss Schadensersatz zahlen, sollte die Insolvenzmasse nicht alle Forderungen der Massegläubiger, also beispielsweise des Firmenpersonals oder des Vermieters des Schuldners, erfüllen können.

Ein Insolvenzverwalter muss umfassende Kenntnisse aller relevanten Rechte und Gesetze, vor allem der Insolvenzordnung (InsO), aufweisen. Zusätzlich benötigt er kaufmännisches Geschick, um gegebenenfalls doch noch eine Unternehmenssanierung zu veranlassen. Handelt es sich bei dem betroffenen Unternehmen um einen Großkonzern, von dem beispielsweise zahlreiche Arbeitsplätze abhängig sind, ist häufig auch die Politik am Erhalt der Firma interessiert und beschließt unter Umständen ein sogenanntes Rettungspaket.

Typische Branchen von Insolvenzverwalterinnen

Da Insolvenzverwalterinnen häufig spezialisierte Rechtsanwältinnen oder Steuerberaterinnen sind, fällt ihre Tätigkeit in der Regel unter die freien Berufe. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich mit anderen Freiberuflern zu einer Anwaltssozietät zusammenzuschließen. Alternativ ist eine Anstellung in einem Insolvenzberaterbüro möglich. Zudem finden Insolvenzverwalterinnen eine Beschäftigung in Kanzleien.

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Gehälter nach Bundesland: Insolvenzverwalter/-in
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 4.795 €
Bayern: 4.859 €
Berlin: 4.415 €
Brandenburg: 4.026 €
Bremen: 4.480 €
Hamburg: 4.718 €
Hessen: 4.762 €
Mecklenburg-Vorpommern: 3.937 €
Niedersachsen: 4.373 €
Nordrhein-Westfalen: 4.596 €
Rheinland-Pfalz: 4.534 €
Saarland: 4.446 €
Sachsen: 4.040 €
Sachsen-Anhalt: 3.994 €
Schleswig-Holstein: 4.326 €
Thüringen: 4.035 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Wie wird man Insolvenzverwalterin?

Der Zugang zum Beruf der Insolvenzverwalterin ist nicht offiziell reglementiert. Die meisten Insolvenzverwalterinnen finden den Berufseinstieg über eine vorherige Tätigkeit als Juristin, Steuerberaterin oder Wirtschaftsprüferin. Es bietet sich hierfür ein Studienabschluss im rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich an. Um als Insolvenzverwalterin arbeiten zu können, ist entsprechende Berufserfahrung essenziell, beispielsweise als Mitarbeiterin an Insolvenzverfahren anderer Insolvenzverwalterinnen.

Um das berufliche Wissen stets aktuell zu halten, bieten sich unter anderem Weiterbildungen in den folgenden Bereichen an:

  • Insolvenzstrafrecht
  • Krisenkommunikation
  • Buchführung

Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen sich mit Berufserfahrung und gegebenenfalls durch einen Abschluss in einem der folgenden weiterführenden Studiengänge:

  • Unternehmensrestrukturierung
  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Betriebswirtschaftslehre

Persönliche Stärken: Entscheidungen und Kommunikation

Insolvenzverwalter müssen meist unter Zeitdruck Entscheidungen treffen, die einen Einfluss auf das Schicksal zahlreicher Angestellten haben. Somit benötigen sie Organisationstalent und Verantwortungsbewusstsein. Trotz des enormen Zeitdrucks ziehen sich Insolvenzverfahren mitunter über mehrere Jahre, weshalb Durchhaltevermögen gefragt ist. Bei besonders großen Unternehmen kann ein Insolvenzverwalter seine Aufgaben nur im Team bewältigen und benötigt daher sowohl Teamfähigkeit als auch Kommunikationsstärke.

 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
4.817 €
 
7–9 Jahre
4.177 €
 
3–6 Jahre
3.946 €
 
< 3 Jahre
3.768 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
4.965 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
4.831 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
4.547 €
 
< 100 Mitarbeiter
4.152 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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