Gehaltsspanne: Juniorprofessor/-in in Deutschland

 
2.955 €
3.332 €
3.758 €
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  • 3.332 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 2.955 € (Unteres Quartil) und 3.758 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Bruttogehalt:
 

Juniorprofessor/-in

 

Eine Juniorprofessur ermöglicht Nachwuchswissenschaftlern das unabhängige Forschen und Lehren an einer Hochschule. Juniorprofessoren beziehungsweise Juniorprofessorinnen benötigen somit keine Habilitation, um eine spätere Lebenszeitprofessur zu erhalten.

Juniorprofessoren übernehmen prinzipiell dieselben Aufgaben wie reguläre Professoren, jedoch ist ihr Lehrdeputat um etwa die Hälfte reduziert. So liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der Juniorprofessur auf dem individuellen Forschen und Austausch mit Mentoren an der Hochschule. Die Bewährungsphase für Juniorprofessoren nennt sich Tenure Track.

Juniorprofessorinnen und reguläre Professoren gehören neben Dozenten, Seminarleitern, sonstigen Lehrbeauftragten, Universitätsangestellten und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen zum lehrenden Hochschulpersonal. Dieses ist in verschiedene Fachbereiche beziehungsweise Fakultäten eingeteilt, welche von einem Dekan geleitet werden. Den gesamten repräsentativen und leitenden Vorsitz über alle Hochschulaktivitäten hat die Hochschulpräsidentin.

Ähnliche Berufe sind Privatlehrer, Lehrerin und Berufsschullehrer, welche vor allem an Schulen, staatlichen sowie privaten Lehreinrichtungen unterrichten.  

 
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Jobangebote für Juniorprofessor/-in

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Was macht eine Juniorprofessorin?

Die Juniorprofessorin übernimmt im Wesentlichen dieselben Aufgaben wie reguläre Professorinnen. Diesen voran geht die eigenverantwortliche Durchführung von universitärer Forschung und Lehre. Die Juniorprofessorin arbeitet ihr Angebot an Lehrveranstaltungen aus, indem sie thematische Eingrenzungen, Forschungsinteressen und Lehrziele bestimmt. Sie entscheidet, in welcher Form die Lehrveranstaltung stattfindet, beispielsweise als Vorlesung, Seminar, Übung oder Laborarbeit. Anschließend stellt die Juniorprofessorin einen genauen Lehrplan zusammen, in welchem Verlauf und Umfang der Veranstaltung festgelegt werden.

Während der regulären Vorlesungszeit führt die Juniorprofessorin die geplanten Lehrveranstaltungen selbstständig durch. Währenddessen steht sie in einem Austausch mit Mentorinnen, welche sie während ihrer Juniorprofessur fachlich und didaktisch begleiten. Die Juniorprofessorin ist für die an ihren Lehrveranstaltungen teilnehmenden Studierenden und Doktorandinnen verantwortlich. Für diese bietet sie Sprechstunden an und betreut wissenschaftliche Arbeiten. So ist die Juniorprofessorin beispielsweise mit Abschlussarbeiten in Form von Dissertationen betraut.

Die Juniorprofessorin erledigt außerdem administrative Aufgaben, indem sie Drittmittelprojekte zur Unterstützung der universitären Forschung und Lehre beantragt. Sie arbeitet häufig in bestimmten Gremien zur Erschließung eines spezifischen Forschungsbereiches. Dieser individuellen Forschung nachzugehen ist ebenfalls wesentliche Aufgabe der Juniorprofessorin. Auch hierbei steht sie in einem regen Austausch mit den zuständigen Mentorinnen.

Wo arbeitet ein Juniorprofessor?

Der Juniorprofessor arbeitet in der Regel für einen Zeitraum von insgesamt sechs Jahren an einer Hochschule. An dieser ist er einer bestimmten Fakultät beziehungsweise Fachbereich zugeteilt und für die Dauer seiner Juniorprofessur verbeamtet. Außerdem kann er an einer Fachhochschule tätig sein.

Der Juniorprofessor hält sich vor allem in Lehrräumen wie Hörsälen, Seminarräumen oder Forschungslaboren auf. Er kann im Rahmen der eigenen Forschung auch externe Forschungsinstitute besuchen oder an Fachzusammenkünften, Vorträgen, Kongressen, Konferenzen und Tagungen teilnehmen.

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Gehälter nach Bundesland: Juniorprofessor/-in
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 3.489 €
Bayern: 3.405 €
Berlin: 3.213 €
Brandenburg: 2.930 €
Bremen: 3.260 €
Hamburg: 3.434 €
Hessen: 3.465 €
Mecklenburg-Vorpommern: 2.865 €
Niedersachsen: 3.182 €
Nordrhein-Westfalen: 3.344 €
Rheinland-Pfalz: 3.299 €
Saarland: 3.236 €
Sachsen: 2.940 €
Sachsen-Anhalt: 2.906 €
Schleswig-Holstein: 3.148 €
Thüringen: 2.936 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Wie wird man Juniorprofessorin?

Die Juniorprofessur stellt neben der gewöhnlichen Habilitation einen alternativen Qualifikationsweg zur Lebenszeitprofessur dar. Ihr voraus geht ein absolviertes Hochschulstudium mit anschließender Promotion, also die Erreichung des Doktortitels. Außerdem muss die Juniorprofessorin eine gewisse pädagogische Eignung mitbringen, um ihrem Lehrauftrag gerecht werden zu können. Juniorprofessorinnen zeichnen sich in der Regel durch den Nachweis sehr guter Leistungen bei ihren Studienabschlüssen aus.

Je nach wissenschaftlicher Ausrichtung benötigt die Juniorprofessorin gegebenenfalls einschlägige Berufserfahrung. Ein Beispiel ist die Juniorprofessur im Bereich Medizin, für welche die Anerkennung als Fachärztin erforderlich ist. 

Um schließlich als Juniorprofessoren tätig werden zu können, bedarf es einer Berufung durch die jeweilige Hochschule. Dafür wird zunächst die Juniorprofessur öffentlich ausgeschrieben, auf welche sich die angehende Juniorprofessorin bewirbt. Hierfür sind Empfehlungen und Gutachten durch Professoren und Dozenten häufig von Vorteil. Zwischen der letzten Prüfungsleistung der Promotion und dem Zeitpunkt der Bewerbung auf eine Juniorprofessur darf dabei jedoch ein bestimmter Zeitraum nicht überschritten werden. Dieser wird je nach Bundesland unterschiedlich definiert.

Gemäß des Berufungsverfahrens wird anschließend eine Probevorlesung vor einer Berufungskommission gehalten und sodann über die Eignung als Juniorprofessorin entschieden. Fällt die Entscheidung positiv aus, erhält sie einen sogenannten Ruf mit entsprechender Urkunde und darf für zunächst drei bis vier Jahre als Juniorprofessorin forschen und lehren. Nach dieser Zeit findet eine Zwischenevaluation statt. Absolviert die Juniorprofessorin diese erfolgreich, wird ihr Arbeitsverhältnis um weitere zwei oder drei Jahre verlängert. Diese Bewährungsphase nennt sich Tenure Track und umfasst in der Regel insgesamt sechs Jahre.

Hat sich die Juniorprofessorin endgültig qualifiziert, um dauerhaft als Professorin zu arbeiten, erhält sie nach ihrer befristeten Bewährungsphase die Zusage für eine Lebenszeitprofessur. Damit wird sie zur regulären Professorin. Ihr stehen dann weitere Karrierechancen im Hochschulwesen offen, beispielsweise indem sie Führungsaufgaben für ihren jeweiligen Arbeits- oder Fachbereich übernimmt.

Was braucht es zum Juniorprofessor?

Der Juniorprofessor bringt sehr gute fachliche Leistungen mit, die ihn zur Durchführung seiner Forschungs- und Lehrarbeiten qualifizieren. In einigen Fällen werden diese auch durch ausreichend Berufserfahrung unterstützt. Außerdem besitzt er eine gewisse pädagogische Eignung, welche für den Kontakt mit Studierenden und Dozenten von Bedeutung ist. Kommunikative Fähigkeiten sind ebenfalls für den Austausch mit Mentoren wichtig.

Ausdauer, Geduld und Flexibilität sind weitere essenzielle Eigenschaften des Juniorprofessors. Er ist belastbar und imstande, die verschiedenen Lehrveranstaltungen zeitlich miteinander zu vereinbaren sowie gleichzeitig der eigenen Forschung nachzugehen. Hierfür ist auch eine gute Selbstorganisation gefragt.

 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
3.366 €
 
7–9 Jahre
3.230 €
 
3–6 Jahre
3.194 €
 
< 3 Jahre
3.167 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
4.011 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
3.914 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
3.586 €
 
< 100 Mitarbeiter
3.145 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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