Gehaltsspanne: Abgeordnete/-r in Deutschland

 
6.508 €
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  • 7.308 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 6.508 € (Unteres Quartil) und 8.207 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Abgeordnete/-r

 

Landtag, Bundestag oder gleich das Europäische Parlament – Abgeordnete sind Repräsentanten eines Volkes und werden durch demokratische Wahlen für einen bestimmten Zeitraum, meistens vier oder fünf Jahre, in ein Parlament gewählt. Ihre Hauptaufgabe ist die Beteiligung an der Gesetzgebung sowie die Kontrolle und Wahl der jeweiligen Regierung ihres Parlaments, etwa des Bundestags, Landtags oder Europaparlament.

In einigen Zusammenhängen sind Delegierte, Parlamentarier oder Deputierte ebenfalls geläufige Bezeichnungen für Abgeordnete. Im jeweiligen Parlament können diese dann diverse Zusatzposten bekleiden und unter Umständen etwa einen Status als Minister oder Staatssekretärin besitzen. Dabei wird in Minister des Bundes (MdB) und Landesministerinnen (MdL) unterschieden. In jedem Falle handelt es sich hier ebenso um eine Sonderform des Politikers bzw. der Regierungsangestellten.

 
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Jobangebote für Abgeordnete/-r

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Die Aufgaben eines Abgeordneten

Politische Aussagen und Einsatzbereitschaft haben immer auch politische Gegner zur Folge. Eine Abgeordnete wird für die Dauer ihrer Amtszeit durch Immunität und Indemnität vor Strafverfolgung geschützt und besitzt zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Gerichten und Ermittlungsbehörden.

Sie ist an keinerlei Aufträge oder Weisungen gebunden, wodurch sie bei all ihren Entscheidungen und Abstimmungen freien Gewissens und parteiunabhängig urteilt. Zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit und als Ausgleich des Verdienstes erhält die Abgeordnete sogenannte Diäten. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie nicht noch nebenberuflich tätig sein kann.

Viele Abgeordnete schließen sich innerhalb ihrer Partei zu Fraktionen oder Gruppen zusammen. Diese versuchen, ihre gemeinsamen Interessen und Ziele im Parlament durchzusetzen. Außerdem arbeiten sie in parteiübergreifenden Ausschüssen zusammen, welche sich mit diversen Sachgebieten beschäftigen, wie zum Beispiel der Verteidigungsausschuss oder der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. In diesen Arbeitsparlamenten wirkt eine Abgeordnete an der konkreten Ausformulierung von Gesetzen mit. Hierbei werden Gesetzesentwürfe vorbereitet und überarbeitet oder in Verhandlungen Gesetzesvorschläge diskutiert und geprüft. Die Abgeordneten einigen sich auf Kompromisse und legen anschließend dem Parlamentsplenum ihren Beschluss vor. Um eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, muss sich die Abgeordnete umfangreich mit den betreffenden Themen auseinandersetzen und Aussagen von Experten berücksichtigen. Außerdem übernehmen die Ausschüsse eine wichtige Kontrollfunktion, beispielsweise überwacht der Untersuchungsausschuss die Tätigkeiten der Exekutive und prüfet die korrekte Umsetzung von Haushaltsplänen.

In Plenarsitzungen, also den Vollversammlungen, nimmt die Abgeordnete an verbindlichen Entscheidungen des Parlaments teil. Hier hält sie öffentliche Reden und versucht, andere Mitglieder von ihrer Meinung zu überzeugen – ebenso wie die Bürgerinnen, welche über die Medien Sitzungen mitverfolgen können und potenzielle Wähler darstellen.

Von existenzieller Bedeutung für eine Abgeordnete und ihr Mandat ins Parlament ist ihr öffentliches Engagement und ihr Bekanntheitsgrad, den sie über den Ausbau ihrer Kontakte steigern kann. Dies gelingt besonders durch die Präsenz bei Veranstaltungen ihres Wahlkreises, die Teilnahme an Konferenzen und Pressegesprächen oder das Mitwirken in Vereinen und Aktionen.

Wo arbeitet ein Abgeordneter?

Ein Großteil seiner Tätigkeiten spielt sich in den Parlamentsausschüssen, Fraktionen oder Gruppen ab, da hier aktiv an Gesetzesvorschlägen gearbeitet wird. Die Vollversammlungen finden im jeweiligen Landtag, im Bundestag oder im Europäischen Parlament statt, je nachdem, in welches Parlament der Abgeordnete gewählt wurde. Zusätzlich ist er oft auch unterwegs zu Veranstaltungen und Aktionen, vor allem während der Wahlkampfzeit.

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Gehälter nach Bundesland: Abgeordnete/-r
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 7.652 €
Bayern: 7.468 €
Berlin: 7.046 €
Brandenburg: 6.425 €
Bremen: 7.149 €
Hamburg: 7.530 €
Hessen: 7.600 €
Mecklenburg-Vorpommern: 6.283 €
Niedersachsen: 6.980 €
Nordrhein-Westfalen: 7.334 €
Rheinland-Pfalz: 7.236 €
Saarland: 7.096 €
Sachsen: 6.447 €
Sachsen-Anhalt: 6.374 €
Schleswig-Holstein: 6.904 €
Thüringen: 6.440 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Der Werdegang einer Abgeordneten

Der Weg zur Abgeordneten ist alles andere als einfach und erfordert in den meisten Fällen viel Zeit und Mühe. Ein frühzeitiges politisches Interesse, im besten Fall schon in Jugendjahren, ist förderlich und später unabdingbar. Der Beruf ist nicht kurzerhand über eine Ausbildung zu erreichen, auch wenn ein politiknahes Studium wie Politikwissenschaften oder Internationale Beziehungen vorteilhaft ist. Die trivialste Vorgehensweise führt über die Mitgliedschaft in einer Partei, deren Interessen vertreten werden. Zwar ist es auch möglich, als Parteilose gewählt zu werden. Dies setzt allerdings einen zeitaufwendigeren und kostenintensiveren Wahlkampf voraus, da man nicht von einer Partei unterstützt wird und sich aus eigener Kraft Bekanntheit verschaffen muss.

Selbst als Parteimitglied ist eine hohe Einsatzbereitschaft notwendig. Hocharbeiten ist hier das treffende Wort, denn vom Stadtrat oder Kreistag aus lässt sich schon eher ein Netzwerk an Beziehungen aufbauen. Engagement allein reicht für gewöhnlich nicht aus.

Für einen Platz im Landtag ist entweder ein Direktmandat oder ein Listenmandat nötig. Das Direktmandat erhält nur die Siegerin des Wahlkreises. Sofern die Partei im Landtag vertreten ist und ihr noch freie Plätze zustehen, welche sich über die Zweitstimmen der Wahl ergeben, muss die Person auf der Parteiliste möglichst weit oben vermerkt sein. So besteht die Chance, nach einem erfolgreichen Wahlkampf auch ohne die höchste Anzahl an Erststimmen einen dieser freien Parlamentssitze zu erhalten.

Die Wahl zur Bundestagsabgeordneten erfolgt nach dem gleichen Prinzip und findet alle vier Jahre statt. Weitere Karrieremöglichkeiten ergeben sich als Ministerpräsidentin, welche durch die Partei mit der Mehrheit im Landtag gestellt wird, oder als Bundespräsidentin. Die Bundeskanzlerin wird mit absoluter Mehrheit von den Abgeordneten des Bundestags gewählt und von der Bundespräsidentin ernannt.

Über diese Fähigkeiten verfügt ein Abgeordneter

Abgeordnete sind idealerweise politikinteressiert und verfügen über eine hohe Einsatzbereitschaft. Sie sollten sehr engagiert darin sein, die Ziele ihrer Partei durchzusetzen und für die eigene Aufmerksamkeit in der Bevölkerung zu sorgen, denn davon ist ihre Karriere abhängig. Hierfür ist es förderlich, ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten zu besitzen und sich rhetorisch gewandt ausdrücken zu können. Ein Abgeordneter sollte klare Vorstellungen von seinen Zielen haben und diese mit den Interessen des Volkes vereinbaren. Wer erfolgreich sein möchte, zeigt Partizipation in bürgernahen Aktionen und leistet mehr als der Durchschnitt. Ein gutes Bild kann auch durch ehrenamtliche Tätigkeiten vermittelt werden.

 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
7.429 €
 
7–9 Jahre
6.222 €
 
3–6 Jahre
5.806 €
 
< 3 Jahre
5.491 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
9.450 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
8.431 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
7.776 €
 
< 100 Mitarbeiter
6.888 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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