Ein Filialleiter bzw. eine Filialleiterin im Einzelhandel hat eine Führungsposition inne und ist hauptsächlich mit organisatorischen und koordinierenden Aufgaben beschäftigt. Dabei ist der Filialleiter sowohl für Verkaufsraum, Warenfluss und Kundenberatung, als auch für Werbemaßnahmen, Personal und Finanzen der Filiale zuständig.
Als Filialleiter bzw. Filialleiterin im Einzelhandel hat man die Aufgabe, für einen reibungslosen Ablauf in der Verkaufsstelle zu sorgen. Das bedeutet konkret, dass man zum einen für den Verkaufsraum und die dortige Ordnung und Sauberkeit verantwortlich ist. Zum anderen muss man aber auch die Disposition übernehmen sowie die Warenannahme koordinieren und leiten. Auch die perfekte Warenpräsentation gehört zu den Aufgaben eines Filialleiters. Weiter obliegt es dem Inhaber dieser Position, die Preisauszeichnung und Inventuren leitend durchzuführen.
Ein weiterer Aufgabenbereich stellt die Kundenberatung dar. Man muss also in der Lage sein, fachmännisch auf die Kunden zuzugehen oder deren Fragen kompetent zu beantworten. Im Marketing-Bereich plant man verkaufsfördernde Aktionen und steuert dessen Durchführung. Dabei geht es darum, Vertriebs- und Marketingstrategien umzusetzen. Stets muss man im Sinne der obersten Geschäftsleitung handeln und deren Unternehmensphilosophie vertreten – auch wenn generell viel Eigeninitiative und Eigenverantwortung gefragt sind. Auf dem Gebiet der Finanzen obliegt es dem Filialleiter bzw. der Filialleiterin, Buch zu führen und Kosten zu kalkulieren. Das bedeutet auch, dass man das zur Verfügung stehende Budget entsprechend einteilen und verwalten muss. Aus diesem Grund führt man auch die Betriebsabrechnung durch. Auch Gespräche mit den Mitarbeitern stehen auf der Tagesordnung. Dies können zum einen Bewerbungsgespräche mit künftigen Mitarbeitern, aber auch Mitarbeitergespräche sein, bei denen Ziele und Aufgaben der Belegschaft definiert werden. Auch Kündigungsgespräche gehören zu den Aufgaben der Filialleitung im Einzelhandel.
Vor allem Kaufhäuser und Supermärkte stellen Beschäftigungsmöglichkeiten für Verkaufsstellenleiter und -leiterinnen dar. Aber auch im Facheinzelhandel ist eine Anstellung möglich, sodass man auch in Metzgereien, Bäckereien, Autohäusern, Tankstellen, Baumärkten und Parfümerien, die ein Warenangebot oder einen Versandhandel besitzen, als Filialleiter beschäftigt sein kann. Auch Videotheken oder Fahrradverleihe sind mögliche Arbeitsstätten.
Wer als Filialleiter bzw. Filialleiterin arbeitet, hat meist eine branchenspezifische kaufmännische Ausbildung absolviert. Diese Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und kann durch unterschiedliche Weiterbildungen ergänzt werden. Zudem wird für diese Führungsposition meist einige Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt, oft als stellvertretender Filialleiter. Eine weitere Zugangsmöglichkeit zu diesem Beruf ist ein betriebswirtschaftliches Studium, das bis zum ersten Abschluss, dem Bachelor, ebenfalls drei Jahre dauert. Nach dem Studium ist man qualifiziert, in der Filialleitung im Einzelhandel zu arbeiten.
Da es sich bei der Filialleitung im Einzelhandel um eine Führungsposition handelt, werden bestimmte Fähigkeiten und Eigenschaften vorausgesetzt. Bewerber, die sich für diese Stelle im Einzelhandel interessieren, sollten Vorbildfunktion haben. Ihr Arbeiten sollte ziel- und ergebnisorientiert sein, Fachkompetenz wird sowieso vorausgesetzt. Weitere Eigenschaften, die bei einem Arbeitsplatz in der Leitung im Einzelhandel gefragt sind: Loyalität, Flexibilität, Disziplin, Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit.